Luxusgegenstände

  • Meine persönliche Meinung!

    Hier ist wie schon vorher von Mehreren ausgeführt, eine Betreuerin, die sich letztendlich durch eine geringere Vergütung schädigt. Es ist "zwar ärgerlich, dass der Staat zahlen muss und damit wir alle", aber ich kann in einem derartigen Fall ganz gut damit leben.

    Wichtiger ist es für mich, dass Betreuer, die größere Vermögen betreuen, schärfer überwacht werden.

    Hier habe ich einen Fall mitbekommen, der Böses ahnen lässt.

    Die Betreute verfügte über ein Grundstück zur Größe von ca. 1000 bis 1200 qm. Dieses Grundstück konnte umfassend bebaut werden.

    Der Betreuer verkaufte das Grundstück zu einem Kaufpreis von ca. 200.000,00 € an einem Bauträger, obwohl ein anderer Bauträger ihm 30.000,00 € mehr bot.

    Das Amtsgericht wollte den Kaufvertrag genehmigen und nahm erst Abstand davon, nachdem es erfuhr, dass ein solventer Bauträger 30.000,00 € mehr bot.

    Wer da Böses ahnt, ist "sicherlich ein Schelm" oder etwa "Realist"!!!

    Dann lieber eine Betreuerin, die nicht unbedingt vom Vermögen der Betreuten partizipieren will und es in Kauf nicht, dass sie eine geringere Vergütung erhält!

  • zu #7 und #20.
    Wir reden doch über Geld der Betreuten. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Betreuer Wünsche, die dem Wohl der Betreuten dienen und dem Betreuer zuzumuten sind, möglichst umsetzen soll.
    Hätte die Betreute zu guten Zeiten ihr Geld selbst in einen Swimmingpool investiert, hätte kein Mensch ihr Vorhaltungen gemacht. Nun ist sie dazu nicht mehr in der Lage, aber dem Betreuer werden sage und schreibe 374,00 € als missbräuchlich verwendet vorgeworfen. Selbst wenn der Beteruer 1000.000,00 € verbraten und dadurch die Betreute mittellos gemacht hätte: die Staatskasse kann nicht Motivforschung betreiben, sondern nur zahlen. Bei höheren Kaufpreisen kommt es allerdings darauf an, ob das Erworbene einzusetzendes Vermögen ist. Kein Sozialamt und keine Justiz muss der Betreuten den Kohinoor als nicht einzusetzendes Vermögen belassen, sondern kann auf Verwertung dieses Diamanten verweisen.
    Es gibt aber keine Rechtsgrundlage, den Betreuer auf Kaffeepottsgoldartikel etc. (Neu-Gablonz) einzuschwören.

  • Ich werfe hier der Betreuerin nichts vor, wie gesagt, ich gönne es der Betreuten, zumindestens von der menschlichen Seite her.
    Andererseits bin ich natürlich auch das staatliche Kontrollorgan, und denke schon, das ich in Zeiten knapper Kassen auch im Interesse der Staatskasse handeln sollte. Nach dem Beitrag von "wer will ihn wissen" klingt es wie ein Freibrief für die Betreuer, möglichst viel Geld zu verbrauchen, um damit angefallene Gerichtskosten oder die Vergütung des Betreuers zu umgehen. Und das ist eben gerade der Punkt. Ich finde eben, dass die Handlung der Betreuerin nicht richtig war und nun möchte ich wissen, was kann toleriert werden und was eben nicht.
    Es gab mal eine Betreuerin (zwischenzeitlich nicht mehr tätig), die hat in kürzester Zeit einen Betroffenen mittellos gestellt. Dieser hat über viele Jahre Sozialleistungen bezogen und dann eine kleine Erbschaft gemacht. Noch bevor das Gericht Rückforderungsansprüche oder auch der Sozialträger Rückforderungsansprüche geltend machen konnte, war das Geld ausgegeben u.a. für teure Marken/Designerkleidung, Porzellanfiguren und eine teure Digitalkamera zu deren Bedienung der Betroffene nicht in der Lage war. Auch hier stellt sich die Frage: War das wirklich notwendig?

    Im Ausgangsfall ehrt es zwar die Betreuerin, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten, aber dennoch geht sie nicht leer aus, sondern bekommt ihre Vergütung nach den entsprechenden Vorschriften aus der Staatskasse. Vielleicht auch ein Gefühl des Anstandes der Betreuerin, dass sie so gehandelt hat, aber dennoch wurde durch diese Aktion die Staatskasse in Höhe der Betreuervergütung geschädigt und das ist eben einfach der Punkt. Wenn jemand Sozialleistungen bezieht, bzw. sein Betreuer durch die Staatskasse vergütet wird, kann es doch nicht sein, dass Luxusartikel gekauft werden, um einen möglichen Regress zu umgehen.

  • stimme voll wer will ihn wissen zu.

    das ist geld, was eigentum der betreuten ist und an sich von ihr nach belieben verbraten werden kann, wie jeder dies mit seinem eigenen geld tun kann. daran ändert eine betreung vom grundsatz her erstmal nix.

    ich weiss allerdings, dass bei vormundschaftsrpfl. häufig so eine viel zu stark auf reinen vermögenserhalt um jeden preis fixierte sicht vorhanden ist, die sich nun mal nicht unbedingt mit dem wünschen der betreuten deckt und daher irrelevant bzw. nachrangig ist. die frage "war das wirklich nötig" ist m. E. seitens des gerichts nicht zu stellen. betreute sind nicht aufgrund ihrer betreuung auf einen billig-wie-nur-was oder sonstwie spartanischen lebensstil verwiesen, um um jeden preis abstraktes vermögen zu erhalten, was ihnen auf der bank liegend gar nicht zugute kommt.

  • Zitat von oL


    ich weiss allerdings, dass bei vormundschaftsrpfl. häufig so eine viel zu stark auf reinen vermögenserhalt um jeden preis fixierte sicht vorhanden ist, die sich nun mal nicht unbedingt mit dem wünschen der betreuten deckt und daher irrelevant bzw. nachrangig ist.



    Ich frage mich, woher Du dieses "Wissen" nimmst.
    Diese Behauptung widerspricht nämlich meinen Erfahrungen. Ich bin selbst beim Vormundschaftsgericht und habe auch Kontakt zu Vormundschaftsrechtspflegern aus anderen Bezirken. Und von denen ist keiner auf "Vermögenserhalt um jeden Preis" fixiert.

    Im Übrigen sollte man auch nicht vergessen, dass das Gericht den Betreuer nicht aus eigenem Interesse einsetzt, sondern als Fürsorgemaßnahme für den Betroffenen. Daher ist es selbstverständlich, dass der Betroffene grundsätzlich die Betreuervergütung selbst zu zahlen hat. Dass ein mittelloser Betroffener nicht auf die Unterstützung des Betreuers verzichten muss, sondern dieser aus der Landeskasse bezahlt wird, ist eine Sozialleistung. Und ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen sollte auch hier darauf geachtet werden, dass sich niemand "künstlich" mittellos macht, um sie zu beziehen.
    Daher stellt sich durchaus die Frage, warum die Betreuerin den Schuck gekauft hat. Sofern die Betroffene tatsächlich ein Interesse daran hatte, ist das kein Problem. Ist ihr der Schmuck aber völlig egal, hat die Betreuerin Vermögen der Betroffenen verschwendet und damit ihre Pflichten verletzt.

  • Zitat von S.H.

    Ich frage mich, woher Du dieses "Wissen" nimmst.
    Diese Behauptung widerspricht nämlich meinen Erfahrungen.



    ich finde es nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche leute über unterschiedliche erfahrungen verfügen.

    ich selbst kann mich an einen konkreten fall erinnern, wo rpfl. den betreuer zu mehr sorge für den vermögenserhalt ausdrücklich schriftlich ermahnt hat, nachdem der betreuer den betreuten auf dessen kosten in den familienurlaub mitgenommen hatte. der betreute hatte, ähnlich wie im threadfall, nur ein kleines sparbuch und für den urlaub waren nur geringe kosten für den betreuten angefallen, weil er quasi nur zusatzperson in der ohnehin verreisenden betreuerfamilie war. ich finde sowas einfach unpassend. da nimmt ein betreuer den betreuten freundlicher weise mit in dem urlaub, er hat sich nach dem bericht des betreuer "so gefreut". und dann kommt ein böser antwortbrief vom vormundschaftsgericht, man möge doch das geld des betreuten künftig besser zusammen halten.

    betreuer fühlen sich durch solche gerichtlichen schreiben verständlicher weise brüskiert. häufig üben sie aus reinem altruismus das amt aus und sehen sich dann durch das gericht mit einen schuldvorwurf bzw. dem vorwurf der schlechtausübung konfrontiert.

    ich denke, die menschliche seite wird bei gericht teilweise der monetären untergeordnet. so ein betreuter, ggf. mit geistigen defiziten, der hat doch von geld auf der bank nix. nicht selten haben die betreuten ja auch nur eine geringere lebenserwartung, weil sie hirnorganische oder andere ernste krankheiten haben. da zählt es doch, dem (ggf. mutmaßlichen) willen des betreuten am besten zu entsprechen und sein eigenes sparguthaben im rahmen des möglichen in ein wenig lebensfreude umzuwandeln.

  • Und genau die Frage, ob der Kauf (oder der Urlaub oder was auch immer) denn tatsächlich dem Willen des Betreuten entspricht, muss sich der Betreuer gefallen lassen.
    Hat er einen Wunsch des Betreuten erfüllt, ist alles in Ordnung. Aber wenn der Kauf (um bei diesem Beispiel zu bleiben) einem anderen Zweck diente, sollte das Gericht schon reagieren.
    Und wenn die Betroffene bei einem Guthaben von 2.600 € niemals Interesse an Schmuck gehabt hat, aber sobald der Schonbetrag überschritten war der Kauf erfolgte, sind Zweifel bezüglich des Willens der Betroffenen angebracht.

  • S.H.
    Genauso ist der Fall und nicht anders. oL hat das Kernproblem offensichtlich nicht richtig erfasst. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ;) ) Für ihn als Stänkerer bietet es sich doch hier in diesem Thread an, mal auf dem Vormundschaftsrechtspfleger herumzuhacken.
    Abwechslung muß schließlich sein. :ironie:

  • Zitat von oL

    ich sehe jedenfalls keinen grund, als gericht da nachzuschnüffeln, würde das eher als kompetenzüberschreitung ansehen. man muss auch berücksichtigen, dass das geld schließlich der betreuten gehört und dieselbe sicher wenig interesse am unbedingten erhalt von abstraktem sparguthaben hat. glitzersteinchen hingegen sind was reales, die machen der betreuten ggf. lange freude.


    Das hat nichts mit nachschnüffeln zu tun, wenn ein bereits offensichtliches Verhalten angesprochen wird. Es gibt viele Methoden, wie ein Betreuer den Betroffenen "mittellos" machen kann. Wenn d. Betreuer/in das bei mir öfter machen würde, hätte ich keine Probleme, die Vergütung zwar aus der Staatskasse auszuzahlen aber gleichzeitig den Rückgriff in das Vermögen anzuordnen. Zur Begründung würde die vorsätzlich herbeigeführte und damit unbeachtliche Mittellosigkeit herhalten. Gerade bei Schuck ist das nämlich so eine Sache. Für das Rückgriffsverfahren ist dann regelmäßig noch ein eigener Verfahrenspfleger zu bestellen.

    Ich bin mir aber sicher, dass mit den meisten Betreuern zu reden ist, damit solche Einkäufe zu diesen speziellen Zeitpunkten nicht mehr passieren.

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