Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Übertragung von GbR-Anteilen?

  • Im GB sind 2 Personen in GbR als Eigentümer eingetragen. Diese übertragen ihre Gesellschaftsanteile an der GbR (schrittweise) an eine GmbH & Co.KG, so dass diese Alleineigentümerin wird.

    Es handelt sich lt. BV um gut 1,5 ha ländliche Flächen.

    Brauche ich (neben der UB) hier auch eine Genehmigung nach §§ 2, 5 GrdstVG bzw. Negativzeugnis nach § 5 GrdstVG?

    So richtig passt der § 2 ja nicht aber da auch die Veräußerung eines Miteigentumsanteils sowie eines Erbanteils nach dessen Abs. 2 der GRundstücksveräußerung gleichgestellt sind, könnte man annehmen, dass auch mein Fall evtl. genehmigungsbedürftig ist.

    Meinungen!?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ups - Schöner/Stöber 14. AUfl. R.-Nr. 3949 - bedarf die Übertragung eines BGB-Gesellschaftsanteils nicht der Genehmigung.
    Ich gebe damit meine bisher vertretene Rechtsauffassung auf :teufel: und behaupte das Gegenteil.:D

  • Dabei wollte ich gerade Tarzan zustimmen:). Bei einer Übertragung eines Gesellschaftsanteils bleibt der Eigentümer der gleiche. Werden aber alle Anteile auf die KG übertragen, ist die BGB-Gesellschaft beendet und der Rechtsträger ändert sich. Ich hätte das damit eher der Auseinandersetzung der BGB gleichgesetzt, die nach Schöner/Stöber der Genehmigung bedarf.

    Einmal editiert, zuletzt von 45 (23. Juli 2008 um 11:46) aus folgendem Grund: Ergänzung. "auf die KG"

  • Der Gedanke von Zaphod gefällt mir.

    Zumal ich hier bei der merkwürdigen Konstruktion nicht ausschließen kann, dass es sich evtl. um Umgehungsgeschäfte handelt (vermutlich hat das aber wieder mal nur steuerliche Gründe).

    Und da ich eh die UB nachfordern muss, werde ich wohl Genehmigung oder Negativattest verlangen.

    Ulf

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  • Kannst ja gelegentlich mal verraten, wie die Genehmigungsbehörde es gesehen hat.

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  • Kannst ja gelegentlich mal verraten, wie die Genehmigungsbehörde es gesehen hat.


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    Ulf

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  • Hi, ich hänge mich hier mal dran.
    Braucht man eine Grundstücksverkehrsgenehmigung, wenn ein Miteigentümer unentgeltlich auf den anderen überträgt?
    Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

  • §2 GrdstVG.
    Der Veräußerung eines Grundstückes stehen gleich
    a) die Einräumung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils.....

    Auf das "unentgeltlich" kommt es nicht an, meine ich.

  • Hi,

    dann sehe ich es auch richtig, wenn die eingetragenen Eltern es unentgeltlich auf ihr Kind übertragen, dass trotzdem eine Genehmigung nach dem GrdstVG her muss? :confused:

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