Beklagter entzieht sich Vollstreckung der Ordnungshaft

  • Hallo!

    Gegen den Verfügungsbeklagten wurde ein Ordnungshaftbefehl erlassen, der vollstreckt werden soll. Der gute Mann ist in einer Obdachlosenunterkunft gemeldet. Dort wurde die Vollziehung des HB eingestellt, weil der Unterkunftsleiter angab, der Bekl. hielte sich dort nur 1-2 X monatlich auf und hole auch Post nur unregelmäßig:( ; hauptsächlich sei er wohl bei seiner neuen Freundin. Bei der neuen Freundin konnte ebenfalls keine Verhaftung erfolgen, die weiß angeblich auch nicht, wo er sich immer so aufhält ;) .

    Und Nu? Kann ich den Kerl irgendwie zur "Fahndung" ausschreiben? :confused: Er hält sich mit Sicherheit an einem der zwei Orte regelmäßig auf, ist nämlich schwer alkoholsüchtig und daher wohl nur mäßig reisefreudig. Es müßte einfach mal jemand genauer nachschauen oder auf ihn warten....:gruebel:

    Gibt es noch andere Möglichkeiten?

  • Das Ordnungsamt könnte nachschauen. Das nennt sich EMA mit "örtlichen Ermittlungen" oder so ähnlich, denn er ist im Moment ja auch nicht korrekt gemeldet, da er nur 1 - 2 x im Monat in der Unterkunft ist.

  • Aber sie könnten dem GV Bescheid sagen, auf daß der ihn dann verhaftet. Müßte halt nur vorher irgendwie abgesprochen werden.

    Ach ja, gesetzt den Fall, er hat kein Konto, könnte man am ALG II-Auszahlungstag auch bei der ARGE gucken, ob er dort erscheint, um das Geld abzuholen.

  • Ich hatte auch so einen Fall. Aber bei mir war es eine gerichtsbekannte Person. Der Gerichtsvollzieher hat zweimal versucht den Haftbefehl zu vollstrecken. Nix war möglich. Dann habe ich gedacht, schickst mal den Wachtmeister dahin, soll der mal gucken, ob der gute Mann nicht irgendwo zu finden ist. Ach so EMA hat mitgeteilt, dass er dort noch wohnt. Ja, aber Wachtmeister kann auch nichts machen und ich möchte dem Gerichtsvollzieher auch nicht unterstellen, dass er seine Arbeit nicht richtig macht. Da habe ich die Akte erstmal für drei Monate auf Eis gelegt.

  • Eine Auschreibung könnte erfolgen - wäre aber wohl unverhältnismäßig. Aufgru d meiner Erfahrung von der STA weiß ich, dass solche typen oftmals bei der STA ebenfalls Dreck am Stecken haben und ausgeschrieben sind.
    Frag da mal nach, vielleicht hast Du Glück. Dann können Die Dich informieren, wenn was bekannt wird.

  • Der GV könnte auch die Polizei bei der Verhaftung um Hilfe ersuchen. Fragt sich nur, ob das innerhalb der zwei Jahre (Verjährung) was werden kann. Versuchen musst Du es allerdings.

  • Das ist doch mal ´ne gute Idee!Und wie ich von meinem "Hauspolizisten" im Hintergrund gerade höre, ist das auch möglich+ üblich....
    Gute Nacht dann ! -Jetzt schläft es sich schon ruhiger-:strecker

  • also, wenn Leute unauffindbar sind, werden die erstmal zwangsabgemeldet.

    Die Probleme sind für echte Schuldner zwar nur winzig, aber ohne Lohnsteuerkarte, Persoverlängerung usw. wirds eng und sie melden sich wieder irgendwo ;)

    Aber ARGE ist auch immer einer der Anlaufpunkte, da sich jeder "sein" Geld dann irgendwann abholt

    Zitat Manfred. "Der GV könnte auch die Polizei bei der Verhaftung um Hilfe ersuchen. Fragt sich nur, ob das innerhalb der zwei Jahre (Verjährung) was werden kann. Versuchen musst Du es allerdings."

    Und was macht die Polizei dann? Ich dachte, die "hilft" dann nur? also geht mit GV raus, aber wenn er doch nicht da ist? oder suchen die dann auch selber?

  • Er ist aufgetaucht!!!! Da weder er noch sein "Opfer" in letzter Zeit beim AG erschienen sind, um einstweilige Vfgen u.a. zu beantragen, wurde meine aufmerksame Geschäftsstelle stutzig und hatte die goldene Idee: Der sitzt doch sicher schon wegen der andauernden Körperverletzungen. BINGO! Habe ihn problemlos in der nächsten JVA ausfindig machen können, dort wird er im Anschluß an die Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung unsere Strafe absitzen. Und die Abmeldung von Amts wegen läuft aufgrund der neuen Sachlage auch beim Einwohnermeldeamt.

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