Akteneinsicht Zivilverfahren

  • Hallo,

    ich hab mal wieder eine Frage: Kann ich in einem ganz normalen Zivilprozess Akteneinsicht beantragen oder geht das nur in Strafverfahren?

  • Hey,

    habe bei Gericht angerufen und mich auf § 299 ZPO berufen und ich kann die Akte ohne Kosten einsehen - nur die Kopien werden in Rechnung gestellt.

    Danke vielmals

  • Hey,

    habe bei Gericht angerufen und mich auf § 299 ZPO berufen und ich kann die Akte ohne Kosten einsehen - nur die Kopien werden in Rechnung gestellt.

    Danke vielmals



    Klar, Einsicht auf der Geschäftsstelle ist kostenfrei. Nur für die Übersendung der Akten in die Kanzlei (sofern kein Anwaltsfach bei Gericht vorhanden) entstehen Auslagen, daher auch der Begriff: Aktenversendungspauschale! ;)


  • :daumenrau :daumenrau :daumenrau

  • "Aktenversendung" im juristischen Sinne ist es m. E. auch, wenn die Akte einem Einsichtnehmenden zur Einsicht in der Geschäftsstelle ausgehändigt wird. Das Gericht verliert hierdurch den unmittelbaren Besitz an dem Aktenstück und es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sich der Einsichtnehmende die Akte unter den Arm packt und fluchtartig das Gericht verlässt. :flucht:Spätestens dann werden die 12 EUR fällig. :flucht:

  • "Aktenversendung" im juristischen Sinne ist es m. E. auch, wenn die Akte einem Einsichtnehmenden zur Einsicht in der Geschäftsstelle ausgehändigt wird. Das Gericht verliert hierdurch den unmittelbaren Besitz an dem Aktenstück und es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sich der Einsichtnehmende die Akte unter den Arm packt und fluchtartig das Gericht verlässt. :flucht:Spätestens dann werden die 12 EUR fällig. :flucht:


    :wechlach: :daumenrau

    Ernsthaft: Im vorstehenden Fall handelt es sich im juristischen Sinne nicht um Aktenversendung sondern Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle gem. § 299 ZPO und diese ist in Anwesenheit einer freundlichen und hilfsbereiten Geschätsstellenbeamtin (:D) sogar kostenfrei (vgl. Zöller/Greger, Rand-Nr. 9 zu § 299 ZPO).

  • Akteneinsicht einer Verwaltungsakte wird durch meinen Rechtsanwalt für 2 x 24 Stunden beantragt. Behörde weigert sich und weist darauf hin, dass die Akte vor Ort eingesehen werden kann, mal eben 50 km Anreise. Nichts ist eilig. Eine Begründung, warum die Akte nicht versandt werden soll, erfolgt nicht. :( Könnte sein, dass er nun sauer ist.

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