Rechtskraft Attest nicht bei Urteil ohne vollstreckbarem Inhalt möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich habe auf Wunsch von Mandanten auch desöfteren Rechtskraftattest eingeholt bei Urteilen, bei denen es keinen vollstreckbaren Inhalt gibt.

    vorliegend habe ich ein OLG Versäumnisurteil ans OLG gesandt mit der Bitte um das Rechtskraftattest. Das OLG antwortet nun,dass eine Erteilung des Rechtskraftattest nicht möglich ist, da das VU kein vollstreckungsähigen Inhalt hat. Ich muss doch dieses haben, sonst kann ich doch aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht vollwertig vollstrecken (SHL), oder?

    bin für nen kurzen Tipp dankbar. VG

  • Für mich ist die Reaktion des OLGs nicht nachvollziehbar. Mit dem Rechtskraftzeugnis wird - wie der Name schon sagt - bescheinigt, dass eine Entscheidung (nach Ablauf einer RM-Frist) rechtskräftig ist, § 706 ZPO. Mit dem vollstreckbaren Inhalt der Entscheidung hat das RK-Zeugnis jedoch nichts zu tun.
    Wenn jedoch gegen die OLG-Entscheidung kein RM mehr möglich ist, kann aus dem erstinstanzlichen Urteil sofort vollstreckt werden kann.

  • sehe ich auch so.

    ja klar kann aus dem LG Utteil voll vollstreckt werden. Aber der GV muss ich am OLG Urteil sehen können, dass hiergegen kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann und auch nichts eingelegt wurde. Daher muss doch m.E. auch das Rechtskraftattest erteilt werden.

  • Aber der GV muss ich am OLG Urteil sehen können, dass hiergegen kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann und auch nichts eingelegt wurde.



    Aus manchen Urteilen ergibt sich das von selbst wenn drinn steht, dass weitere Rechtsmittel nicht zugelassen werden oder keine weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich sind. Hast du das schon geprüft (wird oftmals übersehen)?

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