Pfändung Rückgewähransprüche trotz Inso

  • Hallo,

    auf dem Grundstück des Sch. wurde vor Eröffnung des Inso-
    Verfahrens eine Zwangssicherungshypothek eingetragen.

    Ist es -trotz Inso-Eröffnung- möglich, Rückgewähransprüche
    gegenüber der vorrangigen Grundschuldgläubigerin
    zu pfänden (DS= Bank)? Wie sieht es aus mit Eigentümer-
    grundschuld bzgl. des nicht mehr valutierten Teils und Pfüb
    (DS= Schuldner; Hilfsansprüche=Bank)?

    Gruß Uffi

  • Es handelt sich also um Vollstreckung gegen den Schuldner. Es handelt sich um Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, da eine Forderung / Anspruch gepfändet werden soll. Damit Vollstreckungsverbot. Rückgewährsansprüche könnte ja jeder Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Titels pfänden, dazu muss man nicht Inhaber eines Grundpfandrechtes sein. Und wenn man eines hat, dann hat man Recht auf abgesonderte Befriedigung, aber auch keine Vorrechte in der Mobliliarvollstreckung.

    Unberührt bleiben sowieso gesetzliche Löschungsansprüche nach § 1179a BGB.

    Zu beachten bei ZwaSiHyp und Verbraucherinso: §§ 88, 312 InsO: Wenn ZwaSiHyp 3 Monate vor Antrag eingetragen wurde, dann kann Unwirksamkeit eintreten. Im Hinblick auf die Rechtsprechung BGH möchte ich dazu lieber keine weiteren Worte verlieren.

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