(1)850k + 850k analog (2)Steuerrückerstattung

  • Hallo,

    ich habe gleich zwei Probleme:

    (1) Vor einigen Monaten habe ich für die Schulderin bereits für Sozialleistungen eine Freigabe nach 850k analog beschlossen.

    Nunmehr verdient sie sich noch knappe 200,00 EUR dazu (Nebentätigkeit) und stellt Antrag auf Freigabe nach 850k.

    Ich bin nun am Grübeln, ob es unproblematisch und legitim wäre,
    wenn ich einfach für das Arbeitseinkommen einen zusätzlichen, separaten Freigabebeschluss nach 850k erlasse.:gruebel:

    (2)Die Schuldnerin hat eine Steuerrückerstattung erhalten und beantragt die einmalige Freigabe eines recht hohen Betrages nach 765a.
    Sie begründet ihr Freigabebegehren mit der Notwendigkeit sich ein neues Auto kaufen zu müssen.
    Die Gläubigerseite habe ich angehört: Gl. erklären, dass der Schuldnerin die Beträge zu belassen sind, die unter der Pfändungsfreigrenze liegen.

    Ich sehe an und für sich auch keinen Weg für eine Freigabe der Steuerrückerstattung...:gruebel:


  • Ich bin nun am Grübeln, ob es unproblematisch und legitim wäre,
    wenn ich einfach für das Arbeitseinkommen einen zusätzlichen, separaten Freigabebeschluss nach 850k erlasse.:gruebel:



    M.E. unproblematisch

    Und Steuerrückerstattung is nich!

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