Sachverhalt:
VU wurde wegen Vollzugsuntauglichkeit (Durchführung einer Reha in der Uniklinik) Haftunterbrechung nach 455 StPO gewährt. VU ist recht querulatorisch und klassischer Betrüger und ich habe meine Zweifel, dass der freiwillig in die JVA zurückgeht. Welche Möglichkeiten habe ich als Rechtspfleger,ihn dem Vollzug wieder zuzuführen. Nach 46 Abs.5 StVollstrO ist die Vollstreckungsbehörde zuständig, dafür Sorge zu tragen, dass Vu Strafvollstreckung fortsetzt. Kann ich VU von JVA abholen oder durch Polizei festnehmen lassen? Hast jemand damit Erfahrung?
Kati


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