NLP für Erstattung der Bestattungskosten?

  • Hallo Leute!

    Ich habe hier einen Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft von der Verbandsgemeindeverwaltung auf dem Tisch und zwar weil Erben nicht bekannt sind und jetzt die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Bestattung entstandenen Kosten erstattet werden sollen.
    Der Verstorbene hat im Heim gelebt und nach Angabe des Antragsstellers noch 500 EUR Barguthaben. Ob Verbindlichkeiten vorhanden sind, ist nicht bekannt.

    Muss ich jetzt eine Nachlasspflegschaft anordnen, nur damit die Vebandsgemeinde die Kosten der Bestattung erstattet bekommt oder gibt es da eine andere Möglichkeit für die Verbandsgemeinde?

  • Wenn die nachgewiesenen Bestattungskosten höher als das vorhandene Barguthaben sind, würde ich mir die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ersparen. Ich würde vielmehr als NachlG durch Beschluss die Auszahlung des gesamten Bar- oder Bankguthabens an die Gemeinde anordnen (§§ 1960, 1962, 1915 Abs.1, 1846 BGB sowie § 11 Abs.2 BayNachlO analog).

  • Wie muss denn so ein Beschluss aussehen bzw. was muss da alles rein?Habe so etwas noch nicht gesehen und da ich an einem sehr kleinen AG arbeite, gib's hier leider auch keinen Kollegen, der mir weiterhelfen kann.

  • Ganz einfach:
    Eben wie unter #2, Bank und Kto genau bezeichnen und noch einen Bezug zu den Bestattungskosten herstellen.
    In der Begründung dann noch reinschreiben, dass die Gemeinde mit evtl noch festgestellten Erben abrechnen muss.

    Für die Kosten der Nachlasspflegschaft haftet doch zuallererst der Nachlass, so dass die Gemeinde dann erst recht auf ihren Kosten sitzenbliebe.

    Ich im Übrigen verfahre auch so wenn zB nahe Angehörige oder Nachbarn des vereinsamten Erblassers sich um die Beerdigung kümmern und sonst nichts zu machen ist weil dann kein Nachlass mehr vorhanden, das ist aber trotzdem eine eher seltene Ausnahme.

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