Mehrmalige Verpfändung Auflassungsanspruch

  • Hallo und moin,

    ich hab hier einen Fall, wo der Eigentumsverschaffungsanspruch und das Anwartschaftsrecht aus der einzutragenden AV mehrmals verpfändet werden (Verkauf Teilfläche).

    Lt. Stöber 13. Aufl. RdNr. 1582 ist hier auf Bewilligung hin oder bei Nachweis der Rang einzutragen. Die Zeitfolge der Bestellung ist für mich nicht ersichtlich und es ist auch nicht besonders bewilligt, den Rang der Pfandrechte miteinzutragen.

    Ich tendiere nun dazu, keinen Rang einzutragen.

    Wie würdet Ihr das sehen???

    Vielen Dank für Tipps:confused:

  • Ich trage in diesen Fällen auch keinen Rang ein. Eintragbar ist aber nur die Verpfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs. Die Verpfändung des AWR ist nicht eintragungsfähig.



  • Sehe ich auch so, siehe auch Demharter GBO 25. Auflage RN 26 zu Anhang zu § 26.

  • Wenn ein Rangverhältnis jedoch beantragt ist unter zwei Verpfändungen kann ich diesen schon eintragen?!

    Wie tragt ihr das dann immer ein?

  • Hallo Kollegen,

    hab den selben Fall wie P 131: eine AV für den Kauf einer Teilfläche drin.
    Vorgelegt werden zwei Urkunden über Verpfändung (Verpf. zu 40.000 € soll Rang vor Verpf. mit 300000 € haben).
    Wie vermerkt ihr da den Rang in der Veränderungsspalte bei den beiden Verpfändungsvermerken?

    danke schon mal

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!