Bestallungsurkunde Zwangsverwalter

  • In einem L-Verfahren hat sich die Schuldnerin mit Dienstaufsichtsbeschwerde ( habe ich als Erinnerung nach 766 ZPO gewertet ) gegen die Bestellung eines Zwangsverwalters gewehrt.
    Dieser hätte sich bei Inbesitznahme nicht ausweisen können. Auf ihr Verlangen, neben dem Anordnungsbeschluss auch den BPA des Verwalters zu sehen, um sich seiner Identität zu vergewissern, hatte dieser sich geweigert, da auf dem BPA auch sein Geburtsdatum stehen würde, was die Schuldnerin nichts angehe ( Datenschutz ) !
    Letzendlich musste die Besitzeinweisung unter Mithilfe vom zust. GV erfolgen.

    Habe der Erinnerung nicht abgeholfen, der Abt.-Richter hat die Entscheidung gehalten.

    Falls bei anderen Gerichten Bestallungsurkunden ausgestellt würden, hätten die ja auch kein Passbild; wie erkennt der Schuldner dann, dass die vor ihm stehende Person auch der benannte Verwalter ist ?

    Wie beurteilt ihr das Verhalten des Verwalters ?

  • Darüber hinaus weist mein BPA auch meine Anschrift aus.

    Da kann ich nur sagen "Gute Nacht".




    Das mit der Anschrift kann ich gut verstehen. Aber ich weiß nicht, was so schlimm ist, wenn die Schuldnerin das Geburtsdatum weiß.
    Rechtsanwälte als Zwangsverwalter können sich doch auch mit ihrem "Anwaltsausweis" ausweisen, allerdings weiß ich nicht genau was da alles drauf steht.
    ansonsten hatten wir hier das Problem noch nie.

  • Rechtsanwälte als Zwangsverwalter können sich doch auch mit ihrem "Anwaltsausweis" ausweisen, allerdings weiß ich nicht genau was da alles drauf steht.



    Ich schau mal:

    Rechtsanwaltskammer ...
    Name, Geburtsdatum, Gültigkeit und Mitgliedsnummer der Kammer.
    Dazu ein ziemlich gelungenes Passbild :(.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."




  • Aber die Adresse nicht?

  • Es ist nunmal kein Paßbild vorgeschrieben und trotzdem kann man sich mit dem Bestallungsausweis als Zwangsverwalter ausweisen. Deshalb heisst das Ding nämlich Ausweis. Dass auf der Perso und dem Anwaltsausweis ein Paßbild klebt ist doch ein ganz andres Ding.
    Derjenige der den bestallungsausweis in den Hämnden hält ist der Verwalter.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn ich aber Herrn Rechtsanwalt A zum Verwalter bestelle und aus irgendwelchen Gründen sein Kollege B die Bestallungsurkunde nimmt und das Grundstück in Besitz nehmen will, ist das schon ziemlich blöd.

  • Es ist nunmal kein Paßbild vorgeschrieben und trotzdem kann man sich mit dem Bestallungsausweis als Zwangsverwalter ausweisen. Deshalb heisst das Ding nämlich Ausweis. Dass auf der Perso und dem Anwaltsausweis ein Paßbild klebt ist doch ein ganz andres Ding.
    Derjenige der den bestallungsausweis in den Hämnden hält ist der Verwalter.



    ... und genau damit hat die Schuldnerin ja das Problem !
    ( solange kein Geschlechtsunterschied von vornerein feststellbar ist :teufel: )

    Könnte ja jeder mit der Bestallungsurkunde vor der Nase wedeln und sagen : ich bin`s !

  • Wenn ich aber Herrn Rechtsanwalt A zum Verwalter bestelle und aus irgendwelchen Gründen sein Kollege B die Bestallungsurkunde nimmt und das Grundstück in Besitz nehmen will, ist das schon ziemlich blöd.



    Das ist gesetzlich nicht vorgesehen! :teufel:
    Wenn ich deinen Ausweis klaue und als Tini krumme Geschäfte mache, darf ich das auch nicht und werde bestraft. Der Verwalter darf das auch nicht weder seien Kollegen den Ausweis geben und sagen gehe mal für mich dort hin noch darf B einfach behaupten er sei A.
    Aber es geht doch nicht das für alle Eventualitäten eine Vorschrift geschaffen wird. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das die beteiligten die Identität prüfen hätte er ein Lichtbild voirgeschrieben.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn ich aber Herrn Rechtsanwalt A zum Verwalter bestelle und aus irgendwelchen Gründen sein Kollege B die Bestallungsurkunde nimmt und das Grundstück in Besitz nehmen will, ist das schon ziemlich blöd.



    Das ist gesetzlich nicht vorgesehen! :teufel:
    Wenn ich deinen Ausweis klaue und als Tini krumme Geschäfte mache, darf ich das auch nicht und werde bestraft. Der Verwalter darf das auch nicht weder seien Kollegen den Ausweis geben und sagen gehe mal für mich dort hin noch darf B einfach behaupten er sei A.
    Aber es geht doch nicht das für alle Eventualitäten eine Vorschrift geschaffen wird. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das die beteiligten die Identität prüfen hätte er ein Lichtbild voirgeschrieben.




    wäre ja ganz witzig, wenn ich auf jede Bestallungsurkunde noch ein Passbild kleben dürfte.

    Das ist aber eher ein theoretisches Problem (sonst wäre es sicher öfter vorgekommen) und wird sicher von Querulanten benutzt, um das Verfahren hinauszuzögern.

  • Im vorliegenden Fall hatte der ZwVerw. noch nicht mal eine Bestallungsurkunge, sodern lediglich den Anordnungsbeschluss.

    Wenn es ein fixer Verwalter ist und der Postdienstleister nicht ganz so fix, hat die Schuldnerin in dem Moment zum ersten Mal was von der angeordneten Zwangsverwaltung erfahren.
    (Vielleicht saß sie vorher auf dem Sofa und hat sich noch "Best of Ede Zimmermann Vol. 3" reingezogen.)

    In gewisser Weise kann ich schon verstehen, wenn man vorsichtig und skeptisch ist.
    Ich denke, der Anwaltsausweis (sofern der ZwVerw. denn RA ist) wäre in solchen Fällen eine gute Idee, da er eben nicht die Wohnanschrift enthält (wen interessiert schon ein Geburtsdatum).

    Einmal editiert, zuletzt von WinterM (12. August 2008 um 11:19) aus folgendem Grund: Z vergessen

  • @ WinterM:

    Ich sehe das auch nicht so eng, aber man sollte allen Kollegen zugestehen, dass sie ihre Daten nicht wild in der Botanik verbreiten wollen.

    Bei Rechtspflegern wird in Beschlüssen nicht mal der Vornahme angegeben :teufel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • ... vorliegend war es kein Anwalt ( also auch kein Anwaltsausweis ) ; aber offensichtlich sind hier Querulantin ( Schuldnerin ) und Sturkopf ( Verwalter ) eine unheilvolle Allianz eingegangen.

    Ich werde den wohl nicht mehr bestellen !

  • ....und wird sicher von Querulantinnen ;) benutzt, um das Verfahren hinauszuzögern....



    von mir aus ;)
    aber ich hab grad mitbekommen, dass ich von einem anderen Sachverhalt ausgegangen bin. wenn der Verwalter nur den Anordnungsbeschluss vorzeigen kann, ist das schon ziemlich wenig.


  • ... vorliegend war es kein Anwalt ( also auch kein Anwaltsausweis ) ; aber offensichtlich sind hier Querulantin ( Schuldnerin ) und Sturkopf ( Verwalter ) eine unheilvolle Allianz eingegangen.

    Ich werde den wohl nicht mehr bestellen !



    Das sollte man doch eher von der Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung des Verwalters und nicht von einem Einzelfalls abhängig machen.

    Ich glaube, jeder hatte schon mal "Kunden" mit denen er besser oder schlechter klarkam....

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