• Erteilt ihr am Telefon Auskünfte über ein laufendes Indsolvenzverfahren?

    Mich hat mal wieder ein Gläubiger angerufen, der was bestimmtes wissen wollte. Normalerweise verweise ich die Gläubiger auf die Internetseite, wo die Vefahren öffentlich bekannt gemacht werden.

    Dieser Gläubiger wollte aber wissen, warum der Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen worden ist. Ich habe ihn gebeten, eine schriftliche Anfrage beim Gericht einzureichen, da ich am Telefon keine Auskünfte erteile.

    Jetzt folgt wahrscheinlich eine DAB, der ich aber gelassen entgegensehe.


  • Ich denke, eine solche Auskunft würde recht schnell den obersten Datenschützer auf den Plan rufen

  • Zunächst mal landen die wenigsten Anrufe bei mir, weil die Geschäftsstellen die meisten Anfragen beantworten. Soweit ich weiß halten die sich sehr bedeckt und geben nur Auskünfte, die man auch aus dem Internet haben kann. Verweis auf die Veröffentlichungs-Homepage erfolgt standardmäßig, ansonsten schriftlich machen oder Pech gehabt.
    Landet ein Gläubiger bei mir, hat er meist eher allgemeine Fragen wegen Erteilung RSB oder ähnliches. Diese Auskünfte erteile ich natürlich.
    In seltenen Fällen habe ich auch schon konkret aus einem Verfahren beauskunftet, aber da waren mir die Gläubiger bekannt und die Infos, die diese hatten, so detailliert, dass ich keinen Zweifel an der Gläubigereigenschaft hatte (jaja, nicht hauen, ich hab kein Bildtelefon, aber ich geb ja auch keine hochgeheimen Daten raus ;)).

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Muss eigentlich der Insolvenzverwalter auf Anfrage von Gläubigern diesen Auszüge aus dem Verfahren wie Berichte, Prüfungsergebnisse, Arbeitgeber des Schuldners (wichtig bei der Offenlegung von Abtretungen im IK-Verfahren) mitteilen oder kann er diese pauschal auf Akteneinsicht bei Gericht verweisen? Bei der Vielzahl der Verfahren dürfte das eher der Fall sein......

  • Gegenüber den Insolvenzgläubigern genügt der http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_2Insolvenzverwalterhttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_4 seiner http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_3Auskunftspflichthttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_5 grds. durch seine Berichterstattung in der Gläubigerversammlung. Davon abgesehen können sich die Gläubiger durch Akteneinsicht über den Stand des Verfahrens und die Abwicklung informieren.
    AG Köln, Beschl. v. 24. 2. 2002 - 71 IN 84/01

    Mal so auf die Schnelle, ich schau mal, dass ich vielleicht noch was aktuelleres habe.

    P.S.: Urlaub vorbei?

  • Wenn der Chef mir den Saft abdreht, kann ich nicht mehr hier mitplänkeln!!!


    Ne, Rainer, derzeit dampft die Bude, werde aber zusehen, dass ich wieder öfter hier reinschaue. D'accord?? :huldigen:

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