Wie handhabt ihr bei einem "normalen" Verfahrensablauf die Erteilung der Rsb? Bei uns werden nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung die Beteiligten angehört und der Treuhänder um Schlussrechnung pp. gebeten. Eine (letzte) Verteilung an die Gläubiger erfolgt bei uns in diesen Fällen auch erst nach Erteilung der Rsb (wegen Festsetzung der Vergütung, Abrechnung der Gerichtskosten, evt. Auskehrung Motivationsrabatt). Dass hierbei auch auf restschuldbefreite Forderungen geleistet wird, ist hier noch nie problematisiert worden.
Wir machen das genauso. Wir haben es auch nie problematisiert. Teilweise kann eine Verteilung ja auch Monate dauern. Warum sollte da der Schuldner auf dieErteilung der RSB verzichten? Mir ist der Gedanke, dass im Augenblick der RSB nix mehr geht auch zu formal.