Lesart Beschluss nach § 850f ZPO

  • RSB-Verfahren, der Schuldner arbeitet in der Schweiz. Ich habe einen Beschluss vorliegen, in dem wird der monatlich pfandfreie Betrag des Schuldners gemäß § 850f ZPO auf € X,XX festgesetzt, weil er diesen für die Lebenshaltungskosten benötigt (Ergebnis einer langen Rechnung, das kennt ihr Rpfl. ja - für diese Arbeit beneide ich euch nicht).

    Ist in diesem Fall alles, was den festgesetzten Betrag übersteigt, pfändbar? Oder ersetzt der festgesetzte Betrag den Betrag nach § 850c ZPO mit der Folge, dass überschießende Beträge nur teilweise pfändbar sind? Aus dem Beschluss geht nämlich nichts dazu hervor, und im Zöller finde ich dazu auch nicht die klare Antwort.

  • Wenn das nicht gesagt ist, dann ist das der unpfändbare Betrag ohne Mehrbeträge.

    Anders sieht es aus, wenn der unpfändbar "Grund-"betrag erhöht wird. Ganz genau lesen was da steht ohne eigene Kreativität.

    Ich stelle mich da immer ganz dumm, was mir natürlich nicht schwer fällt.:D

    Es kommt auch darauf an, ob es eine Anordnung nach Buchstabe a), b) oder c) ist.

    Bei Buchstabe a) wird in der Regel der unpfändbare Betrag (ohne MB) angegeben, weil es dort um die Sozialhilfesätze geht. Bei Buchstabe b) wird meist ein zusätzlich unpfändbarer Betrag angegeben.

  • M. E. ist dann alles, was den festgesetzen Betrag übersteigt pfändbar, aber zur Sicherheit würde ich noch mal den Rechtspfleger fragen.



    Das habe ich in einem anderen Fall auch mal so gemacht und es nie wieder getan. Der Rechtspfleger wollte eigentlich was anderes als dort stand und ich stand anschließend im Regen. :mad:

  • Es kommt auch darauf an, ob es eine Anordnung nach Buchstabe a), b) oder c) ist.


    Die Rechtspflegerin bezieht sich leider auf a und b und c. :eek:

    Dann werde ich sie wohl anschreiben mit der Bitte um Klarstellung.

  • Sehe ich keinen Grund zu, wenn in dem Beschlus angeordnet ist, dass der unpfändbare Betrag nach § 850f Abs. 1 ZPO auf xxx,yy € festgesetzt wurde. Das lässt keine Fragen offen, die einer Auslegung zugänglich wären.

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