Herausnahme aus dem Jugendvollzug § 92 II, III JGG

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem mit der Haftzeitberechnung:

    Es wurde bezüglich einer Jugendstrafe die Herausnahme aus dem Jugenvollzug angeordnet, sodass diese nach dem Erwachsenenstrafrecht vollzogen wird.

    Erfolgt die Strafzeitberechnung nun auch nach dem Erwachsenenrecht, oder bleibt es hier beim Jugendrecht?

    Danke schon mal für die Antwort,

    Gruß Irina

  • Hallo,
    nach Herausnahme aus dem Jugendvollzug mache ich eine komplett neue Strafzeitberechnung so, als wäre der VU von anbeginn an nach Erwachsenenrecht in Haft gewesen; also auch 2/3 oder je nachdem 1/2 und lege auch zum Termin der StVK zur Entscheidung vor. Diese Vorgehensweise ergibt sich m.E. aus § 1 Abs.3 StVollstrO.

  • Hallo,

    zu diesem Thema gibt es einen interessanten Aufsatz, abgedruckt in einem Rechtspflegerstudienheft (RpflStud. 2000, 129 - Heft 5). Dort wird die Meinung vertreten , dass die starren Richtlinien des § 57 StGB bei einer abgegebenen Jugendstrafe nicht anwendbar sind. Die Vollstreckung richtet sich daher weiterhin nach dem § 88 JGG.

  • Zitat von Lex specialis

    Hallo,

    zu diesem Thema gibt es einen interessanten Aufsatz, abgedruckt in einem Rechtspflegerstudienheft (RpflStud. 2000, 129 - Heft 5). Dort wird die Meinung vertreten , dass die starren Richtlinien des § 57 StGB bei einer abgegebenen Jugendstrafe nicht anwendbar sind. Die Vollstreckung richtet sich daher weiterhin nach dem § 88 JGG.



    Die OLG-Rechtsprechung zu diesem Thema ist sehr unterschiedlich. Ich richte mich nach meinem OLG-Bezirk (Karlsruhe). Hamm und Frankfurt hat gerade andersrum entschieden. Bitte noch den Verfasser des Aufsatzes angeben und eventuell ein Schlagwort zum suchen; die RpflStuds hat wohl nicht jeder. danke

  • P.S.: Es bleibt immer Jugendstrafe, egal ob sie aus dem Jugendvollzug ausgenommen wird. Daher gilt 2/3 etc nicht. Aber auch ich nehm es dann immer analog! Wer sitz wie ein Erwachsener, soll auch verbüßen wie ein Erw..

  • Dankeschön alterHase!

    "Wenn`s nicht noch jemand mit demselben Namen gibt, war´s unser Dozent in Schwetzingen"

    --> Erinnerungen: dunkle düstere Wolke schwebt über mir, wenn ich mit einem Bein bereits im Gefängnis stehe!:D :D

  • Zitat von Diabolo

    Dankeschön alterHase!

    "Wenn`s nicht noch jemand mit demselben Namen gibt, war´s unser Dozent in Schwetzingen"

    --> Erinnerungen: dunkle düstere Wolke schwebt über mir, wenn ich mit einem Bein bereits im Gefängnis stehe!:D :D



    So ist es und die Sonne hab ich schon lange nicht mehr gesehen...:teufel:

  • Zitat von alterHase
    Zitat von Diabolo

    Dankeschön alterHase!

    "Wenn`s nicht noch jemand mit demselben Namen gibt, war´s unser Dozent in Schwetzingen"

    --> Erinnerungen: dunkle düstere Wolke schwebt über mir, wenn ich mit einem Bein bereits im Gefängnis stehe!:D :D



    Den gibts übrigens immer noch!

  • Ich weiß, er macht seinen Job ja auch sehr gut. zumindest bei nmir kam alles an, was er beibringen wollte und es hatte Spass gemacht! Erinnere mich noch an seine "Abfragen" - Zettel zu Anfang der Unterrichtseinheit al la Vokabelarbeit. Hat aber geholfen!!!!!!!!!

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