Ich meinte ob bzw. was bzgl. der Anschrift der GmbH oder der Vertretung der GmbH oder der Person und Anschrift des GF im Antrag steht.
Wurde die öffentlich ZU des AOB beantragt? Wurden die Voraussetzungen für die öffentliche ZU nachgewiesen?
Nur weil der Titel öffentlich zugestellt wurde, heißt das nicht, dass du das auch machen musst.
Es steht nur die zuletzt bekannte Anschrift der GmbH im Antrag, keine Anschrift eines GF. Die Voraussetzungen wurden auch nicht nachgewiesen.
Dann würde ich um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift bzw. Antrag auf öffentliche ZU des AOB bitten; bei letzterem mögen man mir dir Voraussetzungen nachweisen.