"Pfandentlassung" Altenteil

  • Auch wenn ich weiß, dass es bei Altenteil keine Pfandentlassung im eigentlichen Sinne gibt, trifft die Überschrift mein Problem doch am ehesten.
    Zum Fall:
    Die Betreute ist Berechtigte eines Altenteils im Hause ihrer Tochter, die gleichzeitig Betreuerin ist.
    Das Altenteil besteht aus einem Wohnrecht und einer Reallast. Da die Wohnrechtsräume zulässig durch die Betreute vermietet sind, erhält die Betreute aus dem Altenteil zum einen die Miete und zum anderen Geldleistungen aus der Reallast i.H.v. monatlich 500,00 EUR.
    Das Altenteil lastet auf einer Vielzahl von Grundstücken.
    Aus einem dieser Grundstücke soll nunmehr ein Teilstück verkauft werden. Dieses Teilstück war Ackerland, war inhaltlich vom Wohnrecht nicht erfasst und dient damit den Reallastleistungen nur als Haftungsgegenstand.
    Am Kaufgegenstand ( nunmehr Bauland ) soll das Altenteil natürlich gelöscht werden. I.Ü. bleibt es bestehen. Eine Leistung an die Altenteilsberechtigt soll icht erfolgen.
    Grundsätzlich sehe ich das auch ein, weil die zugrundeliegende Verpflichtung ja bestehen bleibt, genau wie die Reallast selbst ( nur halt nicht am Kaufgegenstand ). Einen Wertersatz- bzw. Zahlungsanspruch der Betreuten sehe ich nicht.
    Andererseits wird natürlich die Sicherheit der Reallast geschmälert. Und es soll nicht bei einem Verkauf bleiben. Weitere sind geplant; allerdings soll das Hausgrundstück nicht veräußert werden ( zumindest derzeit nicht ). Der Verkauf ist leider für die Betreuerin auch erforderlich, da sie sonst sie Verpflichtungen gegenüber der Betreuten nicht erfüllen kann.
    Was also tun ? Genehmigen oder nicht ?

  • Wäre es vielleicht eine Idee, sich den Wert des bebauten Grundstückes, auf dem Reallast und Wohnrecht lasten, belegen zu lassen? Dann den Wert von Wohnrecht und Reallast hochrechnen und sehen, was als Sicherheit benötigt wird. Reicht der Wert des bebauten Grundstückes alleine aus, um die Reallast zu sichern, kommt es vielleicht in Frage, die Reallast auf dem zu verkaufenden Grundstück ohne Gegenleistung löschen zu lassen, wenn die Betreuerin ansonsten ihren Verpflichtungen d. Betroffenen gegenüber nicht nachkommen kann. Was sagt denn d. Betroffene zu dem Thema?

    Einmal editiert, zuletzt von schmetterling (15. August 2008 um 11:44) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Die Betroffene kann sich nicht mehr äußern. I.Ü. wurde aus anderen Gründen bereits ein Ergänzungsbetreuer ( Rechtsanwalt ) bestellt, in dessen Aufgabekreis auch die Abgabe der Löschungserklärung fallen würde ( er verlangt keine Gegenleistung, weil er keinen Anspruch sieht )
    Nach derzeitigen Stand würde der Wert der Restgrundstücke die Reallast hinreichend sichern; aber schfafe ich damit nicht einen Präzedenzfall für die nächsten Verkäufe ?

  • Wenn der Restgrundbesitz als dingliche Sicherheit ausreichend ist, kann die Genehmigung nach meiner Ansicht problemlos erteilt werden. Ein Präzedenzfall liegt darin nicht. Bei jeder Freigabe ist erneut zu prüfen, ob die restlichen Sicherheiten ausreichen.

  • Guten Tag!

    Ich hab hier einen recht ähnlich gelagerten Fall liegen: Betreuerin ist Eigentümerin eines Grundstücks. Für die Betreute lastet ein Altenteil auf dem Grundstück. Inhalt weiß ich noch nicht, muss mir noch die Grundakte beiziehen.
    Übertragen werden sollen nun einige Flurstücke an die Tochter der Betreuerin. Diese Flurstücke sollen aus der Mithaft bzgl. des Altenteils entlassen werden. Seht ihr hier einen Vertretungsausschluss?
    Mir kam § 1795 BGB in den Sinn. Aber handelt es sich um ein Rechtsgeschäft zwischen der Betreuten und einem Verwandten der Betreuerin in gerader Linie?
    Zumindest seh ich hier die Gefahr eines Interessenkonflikts. Was meint ihr?

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