Wann werden bei Stundung - nach erteilter RSB - die Akten weggelegt und wann beginnt demnach die Aufbewahrungsfrist (Niedersachsen)? Die Kostenstundung wurde verlängert, Hauptakten usw. jetzt weglegen und nur Stundungsakte uU 4 Jahre weiterführen? Dafür spricht die Regelung in den Aufbewahrungsbestimmungen, das die Weglegung zu erfolgen hat, wenn die letzte Verfügung in der Sache erfolgte.
Mir persönlich würde eigentlich folgdender Gedanke noch mehr entegegnkommen: Weglegung erfolgt in allen Fällen, wenn Verfahren rechtskräftig aufgehoben und die letzten Miteilungen erledigt sind. RSB-Verfahren ist ein neuer Verfahrensabschnitt.
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