Aufhebung der Stundung und Weglegen der Akten: Fristberechnung

  • Wann werden bei Stundung - nach erteilter RSB - die Akten weggelegt und wann beginnt demnach die Aufbewahrungsfrist (Niedersachsen)? Die Kostenstundung wurde verlängert, Hauptakten usw. jetzt weglegen und nur Stundungsakte uU 4 Jahre weiterführen? Dafür spricht die Regelung in den Aufbewahrungsbestimmungen, das die Weglegung zu erfolgen hat, wenn die letzte Verfügung in der Sache erfolgte.
    Mir persönlich würde eigentlich folgdender Gedanke noch mehr entegegnkommen: Weglegung erfolgt in allen Fällen, wenn Verfahren rechtskräftig aufgehoben und die letzten Miteilungen erledigt sind. RSB-Verfahren ist ein neuer Verfahrensabschnitt.

  • Wir legen nur alle Akten zusammen weg, d.h. wenn die Stundung nach Erteilung der RSB verlängert wurde, werden auch die anderen Bände erst weggelegt, wenn die 4 Jahre für die weitere Stundung rum sind.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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