Insolvenzverfahren über GbR wurde 2003 eröffnet und läuft noch. Jetzt ist einer der beiden GbR-Gesellschafter in InsO. Der GbR-Verwalter meldet dort gem. § 93 InsO die Forderungen an (wie hier bereits geklärt).
Jetzt meldet ein Gläubiger direkt beim Gesellschafter-IV eine nicht titulierte Forderung gegen die GbR aus 2003 an, welche er bei der GbR allerdings nicht angemeldet hat. Abgesehen davon, dass er aktuell wegen § 93 InsO nicht aktivlegitimiert ist (wobei wegen baldiger Beendigung des GbR-Verfahrens die Aktivlegitimation wiederhergestellt werden wird), frage ich mich, ob die Verjährung eingetreten ist. Oder wirkt die Eröffnung des GbR-InsV auch für diejenigen Gläubiger verjährungshemmend, welche ihre Forderung nicht angemeldet haben?