Zitat von DiaboloUnd: Das RM ist ( nach wie vor, auch wenn es Hartmann und Ger/Schm anders sehen) unbefristet.
Da widersprech ich mal. Das RM das dem BezRev zweifellos zusteht ist laut § 56 RVG die Erinnerung. Diese ist nunmehr befristet wg. § 573 I ZPO. Wir haben das schon mal in einem ZivRecht-Seminar durchdiskutiert und sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen.