Abrechnungsfrage Schuldenbereinigung

  • Zitat von Diabolo

    Und: Das RM ist ( nach wie vor, auch wenn es Hartmann und Ger/Schm anders sehen) unbefristet.



    Da widersprech ich mal. Das RM das dem BezRev zweifellos zusteht ist laut § 56 RVG die Erinnerung. Diese ist nunmehr befristet wg. § 573 I ZPO. Wir haben das schon mal in einem ZivRecht-Seminar durchdiskutiert und sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

  • Ich weiß, es steht so in den Kommentaren. Aber alle Lehrgänge, welche ich besucht habe, sehen es anders. Habe soeben den neuen Gerold/Schmidt erhalten. Mal sehen, ob er die Meinung aufrecht erhält. Insbeondere an den FH's wird weiterhin "unbefristet" doziert!

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