Name des Kommanditisten als Bestandteil der Firma

  • Wie handhabt ihr es denn, wenn ihr die Anmeldung einer Neueintragung einer KG bekommt und deren Firma allein den Namen des Kommanditisten enthält.

    Hab mich bislang geweigert, die Firma so einzutragen und jetzt auch länger mit dem einzigen Kommanditisten der Ltd. & Co. KG diskutiert. Er möchte, dass sein Name als einziger in der Firma enthalten ist.
    Warum weiß ich nicht und ich hab ihn auch nicht auf die Idee gebracht, aber er will jetzt allen Ernstes tatsächlich die Firma der Ltd. ändern, dass auch dort sein Name enthalten ist und ich es dann nicht mehr wegen Irreführung bemängeln kann. :behaemmer

    Die Frage kommt mir nur, weil ich gerade S. 415 des aktuellen Rechtspflegers (7-8) lese und jetzt doch etwas verwundert bin. :daumenrun

  • Hallo,

    ich weiß zwar nicht, was auf den genannten Seiten des aktuellen RPfleger steht, aber schon seit mehreren Jahren sind bei der KG Personennamen, dem Firmenzweck entlehnte Namen oder sogar Phantasienamen zulässig.

    Das einzige, was noch zwingend erforderlich ist, ist ein die Gesellschaftsform bezeichnender Zusatz - nämlich hier die KG - und für den Fall, daß persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist, auch dieser Zusatz, in der Regel dementsprechend "XY- GmbH u. Co. KG" oder, was sich jetzt häuft:"XY Ltd. und Co.KG."


    Gruß HansD

  • :dito:

    Also ich hätte mit der angestrebten Firmierung auch keine Schwierigkeiten und stimme auch der im aktuellen Rechtspfleger abgedruckten Entscheidung des SaarOLG voll zu.

    Ich sehe da keinerlei Irreführungsgefahr nachdem ja das Firmenrecht weitgehend vereinfacht wurde. Und warum der Kommanditist die Firma so wählt ist auch klar: er ist wohl offensichtlich die einzige natürliche Person in der KG, oder nicht? Da will er natürlich auch der "Namensgeber" sein.

  • @mebo82
    ich rätsele ehrlich gesagt noch, worin denn überhaupt die irreführungsgefahr (theoretisch) bestehen könnte ?

  • Die Irreführungsgefahr würde darin liegen, dass trotz der Angabe Ltd./GmbH & Co. KG der Geschäftspartner durch den Namen des Kommanditisten glauben könnte, dass es noch eine natürliche Person als phG gibt. Die Täuschung/Irrtum über die Haftung sollte dadurch wohl ausgeschlossen werden.

  • ach so. nee, das kann man heute eigentlich nicht mehr vertreten, nachdem der gesetzgeber selbst die entsprechenden beschränkungen im firmenrecht beseitigt hat. denn das hiesse ja, das alte recht über den umweg der irreführung wieder hereinzuholen, das darf nicht sein.

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