Tausch Sondereigentum zwischen GbR und Bruchteilsgemeinschaft

  • In Blatt 1 sind als Eigentümer A und B -in GbR- und in Blatt 2 A und B -je zur Hälfte- eingetragen.

    Es liegt eine notariell beglaubigte Urkunde von A und B vor, wonach das Sondereigentum an zwei Kellerräumen zwischen den Blättern getauscht werden soll.

    Im Hinblick darauf, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümerin des Blattes 1 ist, gehe ich doch recht in der Annahme, dass keine Eigentümeridentität zwischen den Blättern 1 und 2 besteht und deshalb eine Auflassung erforderlich ist!?

  • Ja. Mit UB und allem drumherum. War auch früher schon so, weil die Anteilsverhältnisse verschieden sind, und ist jetzt seit der neueren BGH-Rechtsprechung ganz klar so.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das sehe ich genauso wie Andreas. :daumenrau



    Ich auch :daumenrau...

    Habe erst letzte Woche vergeblich auf einen Notar eingeredet, der das anders sieht...
    Habe es dann nochmal schriftlich gemacht, werde aber wohl den Antrag zurückweisen müssen, da er schon angedeutet hat, nichts weiter zu veranlassen - Pech für ihn...

  • Ja, wie Andreas.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das Notariat hatte die unterschiedliche Eigentümereintragung hier versehentlich übersehen; es wird eine Änderungsurkunde geben.

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