Hallo Profis,
ich habe hier einen Beschluss über eine Vorabfreigabe v. 989 € bei einem gepfändeten Konto. Der Schuldner ist selbständig tätig und hat eigentl eine Freigabe von 1300 € beantragt. Nun hat der Gläubiger sof. Beschw. gegen diesen Beschluss eingelegt.
Wie lautet denn dann meine Entscheidung, wenn ich den restl. Betrag nicht freigeben will? Ich weise den ursprgl. Antrag zurück und entspreche somit der sof. Beschw. Aber das vorabfreigegebene Geld ist doch weg, oder?