• A veräußert an seine Tochter ein Grundstück

    unter gewissen Vorraussetzungen kann A die Rückauflassung verlangen; dazu wird Rück-AV bewilligt

    nach dessen Ableben sollen der Ehefrau des A die selben Rechte zustehen
    im Vertrag tritt diese jedoch nicht mit auf, diese soll nur eine Ausfertigung der Urkunde erhalten

    Ist für die Ehefrau der Anspruch ebenfalls durch eine AV sicherbar ? :gruebel:

  • Die Bindung des Eigentümers kommt hier durch die Einigung mit A zustande. Das genügt, um (auch) den Anspruch der Frau des A durch eine Vormerkung sichern zu können.

    Ulf

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