Hallo,
angenommen, Schuldner gründet mit einer weiteren Person
während der Wohlverhaltensperiode eine GmbH und ist auch
Mit-Geschäftsführer.
Könnte man als Schuldner in der Wohlverhaltensperiode so etwas
selbständig "auf die Beine stellen" ohne daß das Gericht oder
Inso-Verwaltung davon Kenntnis haben.
Bzw. auch wenn Verwalter Kenntnis hat, müßte er bei so einer
gravierenden Änderung nicht das Gericht informieren?
Gruß Uffi