Neues Verfahren, da RSB vergessen?

  • Der Schuldneranwalt hat in einem Verfahren aus 2000, aufgehoben 2004, vergessen, die RSB zu beantragen.
    Der Schuldner bemerkt dieses erst jetzt.
    In dem alten Verfahren wurde damals auch vergessen, eine Forderung mit aufzunehmen.
    Kann der Schuldner jetzt noch irgendwie an die RSB kommen? ich denke ja nein, weil das Verfahren aufgehoben und somit beendet ist.
    Kann er ggf. ein neues Verfahren beantragen und dann alles noch mal von vorne durchziehen? Können dort die "alten" Schulden noch mal einfließen?
    Ich steh grad aufm Schlauch un der Schuldner hat mich überrumpelt mit seinem Auftauchen... :oops:

  • Habe ich in der Praxis bereits gehabt: Verfahren wurde unter Einbeziehung der alten Verbindlichkeiten komplett neu durchgezogen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So in der Art hab ich mir das vorgestellt. Den Zahn mit der "nachträglichen" RSB hab ich ihm bereits gezogen gehabt, bei nem Neuverfahren war ich mir unsicher. Aber grundsätzlich müsste es ja gehen. Ich rate ihm mal zu nem Neuantrag.
    Danke!

  • Das dürfte aufgrund der potenziellen Haftung seines Beraters auch eine ganz nette Masse ergeben, sofern man einen Schaden errechnen und nachweisen kann.

  • Der Schaden beläuft sich doch maximal auf die nicht aus der Masse gedeckten und damit dem Schuldner erhalten gebliebenen Verfahrenskosten. Dabei wäre aber zu überlegen, ob die ehemaligen Masseverbindlichkeiten im neuen Verfahren nicht vielleicht doch Insolvenzforderungen sind. Dazu kämen die pfändbaren Beträge, die der Schuldner nun länger abführen muss. Adé schöne Masse im Zweitverfahren.

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