Amtsannahmebestätigung

  • Kann er gerne, nützt ihm nur nichts.

    Im Übrigen könnte die betreffende Bestätigung im Fall von Zweifeln an der Wirksamkeit der TV-Anordnung wohl nur dahin lauten, dass eine Annahmeerklärung des TV eingegangen ist, welche sich auf eine in ihrer Wirksamkeit zweifelhafte Testamentsvollstreckungsanordnung des Erblassers bezieht.

    Da werden ihm das GBA und die Banken was husten.

    Derlei Fälle müssten im Erbscheinsverfahren (mit oder ohne TV-Vermerk) oder im Zeugniserteilungsverfahren geklärt werden.

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