immer Mindestvergütung 100 EUR/jählich oder Quotelung im Rumpfjahr?

  • Wie wird das bei anderen Gerichten gehandhabt? Bekommen die Treuhänder immer ihre 100 EUR jährlich oder in den nicht vollen Jahren nur anteilig (nach vollen Monaten?). Wir hatten das hier bei den Vorschüssen immer anteilig bewilligt. Jetzt zur Festsetzung am Ende kommen aber die Anträge auf volle Erstattung auch der nur angefangenen Jahre mit 100 EUR. Gibt es irgendwelche Entscheidungen dazu? (Beschwerdewert ist aber eigentlich nicht erreicht....)
    Danke und schönes Wochenende!

  • Wir haben es bis vor Kurzem auch anders gehandhabt, also es wurde gequotelt. Dann hat sich endlich ein TH mal zu einem Rechtsmittel hinreißen lassen und unser Richter hat ihm die 100,- € pro angefangenem Jahr bewilligt. Uns war´s ganz recht und wird daher jetzt auch einheitlich so gehandhabt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Haarmeyer stimmt der hier geäußerten Auffassung zu. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
    Wir IN-Rechtspfleger an unserem Gericht haben uns abgestimmt und handhaben es nicht so.
    § 14 InsVV spricht von 100 € pro Jahr und nicht pro angefangenem Jahr. Da der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber aber durchaus den Unterschied von "pro Jahr" und "pro angefangenem Jahr" zu machen weiß, sehen wir für uns keinen Anhaltspunkt, warum das hier nach der letzten Version zu handhaben sein sollte.
    Wir haben teilweise Fälle, wo das letzte "angefangene" Jahr nur wenige Tage dauerte. Wir finden es dem Schuldner darum gegenüber ungerecht, dem Treuhänder für das Rumpfjahr die volle jährl. Mindestvergütung zuzubilligen.

  • Am § 14, III InsVV ist nie etwas geändert worden.

    Vor der Novelle zum 1.12.2001 war die Laufzeit gerade volle Jahre, seien es 5 oder 7.

    Pech für den Schuldner, wenn das letzte Jahr nur wenige Tage dauert. Allerdings hat er dafür ja auch die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen (und damit den möglichen Lottogewinn) eher zurückerhalten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Da in den meisten Verfahren keine nennenswerten Beträge zu erwarten sind, sieht § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_414 Abs. 3 Satz 1 http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_5InsVVhttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_7 eine Mindestvergütung von 100 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders vor. Hat mindestens ein Tag eines neuen Jahres der Tätigkeit begonnen, ist dieses Jahr zusätzlich zu berücksichtigen.


    InsbürO 2005, 258 - 262 (Ausgabe 7)

  • Da in den meisten Verfahren keine nennenswerten Beträge zu erwarten sind, sieht § 14 Abs. 3 Satz 1 InsVV eine Mindestvergütung von 100 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders vor. Hat mindestens ein Tag eines neuen Jahres der Tätigkeit begonnen, ist dieses Jahr zusätzlich zu berücksichtigen.


    InsbürO 2005, 258 - 262 (Ausgabe 7)



    Und das "neue Jahr" beginnt ein Jahr nach dem gerichtlichen Aufhebungsbeschluss.

  • Ich rechne mal grad nach: 8,33 EUR Vergütung im Monat wären es, wenn man quoteln möchte (auf "pro angefangenem Monat")... Wenn man dann noch soweit gehen will, dass man es auf den Tag genau hochrechnet, bekommt ein Treuhänder die Wahnsinnsvergütung von 0,27 EUR am Tag. :gruebel:

  • Ich rechne mal grad nach: 8,33 EUR Vergütung im Monat wären es, wenn man quoteln möchte (auf "pro angefangenem Monat")... Wenn man dann noch soweit gehen will, dass man es auf den Tag genau hochrechnet, bekommt ein Treuhänder die Wahnsinnsvergütung von 0,27 EUR am Tag. :gruebel:



    :eek::eek::eek:



    Wollte ich nur mal so in den Raum stellen, damit man sieht, wie sich Insolvenzverwalter -insbesondere Treuhänder- an masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren eine goldene Nase verdienen. *ironiemodus-aus*

  • Ich rechne mal grad nach: 8,33 EUR Vergütung im Monat wären es, wenn man quoteln möchte (auf "pro angefangenem Monat")... Wenn man dann noch soweit gehen will, dass man es auf den Tag genau hochrechnet, bekommt ein Treuhänder die Wahnsinnsvergütung von 0,27 EUR am Tag. :gruebel:



    Wenn du es soweit herunterrechnest, frage ich mich, was der Treuhänder denn TÄGLICH während der WVP macht ...

  • Das ist natürlich ne Sichtweise, die dem Problem nicht gerecht wird.Insofern ist die Aufrechnung auf den Tag sicher so zu verstehen, dass mal deutlich gemacht wird, dass über 100 netto/Jahr diskutiert wird und der Ball insoweit schon mal durchaus flach gehalten werden kann.

    Aber gut-wenn also beispielsweise weniger als 2000 pro Jahr eingezogen werden, bleibt es bei den 100.Hiervon werden auf das Jahr anteilig die Leute bezahlt, die den Posteingang(Einkommensnachweise) zu machen haben,die die Zahlungseingänge zu kontrollieren haben, die die Buchhaltung machen, die die Jahresabrechnung zu tätigen haben, die den Bericht nach Diktat zu schreiben haben.In der regel alles Angestellte des TH.Ich will den Strom-Wasser-und Heizungsverbrauch, der ,treibt man es auf die Spitze, ja auch Berücksichtigung finden müsste, gar nicht erwähnen. Ach ja, und wenn die ganzen Kosten, die im Zusammenhang mit dem jährlichen Einzug, der Verbuchung, der Berichterstattung und der Fertigung derselben(ich gehe hier davon aus, das alles glatt läuft und der Schuldner nicht noch schriftlich oder telefonisch zur Erfüllung seiner Obliegenheiten-Einkommensnachweise etc-aufgefordert werden muss) getilgt sind, dann können wir mal schauen, was von den 100 für den TH noch übrig ist(die er dann auch noch versteuern muss...also, ne recht ferne Sicht auf die Dinge, wenn man sich nur auf den nominalen Betrag fixiert.

  • Ich habe natürlich keine Lust, weder eine Grundsatzdebatte zu starten noch mich zu streiten. Aber ich sage da mal ganz provokant: Mir kommen gleich die Tränen. Deshalb möchte ja anscheinend auch niemand Insolvenzverwalter werden und die Gerichte müssen diese Leute auf der Strasse mit dem Lasso einfangen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Nicht doch Mosser, so war es ja nicht gemeint, ich wollte nicht Mitleid erheischen.Im Übrigen diskutierten wir über den TH in der WVP. Deutlich machen wollte ich nur, dass ich es daneben finde, wenn bei dem in Rede stehenden Gesamtbetrag iW eins-null-null diskutiert wird, als würde es um noch drei Nullen mehr gehen.Und:Selbst wenn einzuräumen ist, dass die Tätigkeit in der WVP nicht so anspruchsvoll und auch mit Verantwortung behaftet ist, wirst auch Du sicher einräumen, dass dies für nur Null nicht zu machen ist.Die 100 sind schon OK....

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