Automatische Beendigung Mitgliedschaft bei Auflösung?

  • Hallo an alle,

    Hab auf die Schnelle nichts zu meinem Problem gefunden:
    Die Satzung eines Vereins lautet:
    Die Mitgliedschaft wird beendet: c) bei Auflösung des Vereins.
    Mein kleines Männchen im Hinterstübchen sagt mir, dass das möglicherweise unzulässig sei :gruebel:. Leider habe ich in meinem bescheidenen Literaturvorrat bisher nichts darüber gefunden :mad:.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Alpha

  • Schau doch mal in Stöber, 8. Auflage, Rz. 200!

    Da findet sich die Entscheidung des LG Braunschweig (MDR, 1995, 754):

    Orientierungssatz

    [Blockierte Grafik: http://jportal.bybn.de/jportal/jp_js1_p/img/prodjur/lay/1px_tr.gif]1. Die Verfassung oder Satzung eines Vereins darf nur aus sich heraus und nur einheitlich ausgelegt werden, da sie in ihren körperschaftlichen Regelungen für einen unbestimmten Personenkreis, insbesondere für die künftigen Mitglieder, bestimmend und für das Verhältnis des Vereins zu Dritten maßgebend ist.
    Nur objektive Gesichtspunkte dürfen berücksichtigt werden, nicht aber subjektive Vorstellungen von Vereinsorganen.
    2. Die Satzung muß insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen und Bedingungen, die zu einem "automatischen" Vereinsausschluß bzw einer "automatischen" Beendigung der Mitgliedschaft führen sollen, klar und auch für Nichtjuristen verständlich sein.
    3. Soweit die Satzung eines Dachverbandes (hier: Deutsche Burschenschaft - DB) vorsieht, daß die Aufgabe von Vereinsgrundsätzen zur automatischen Beendigung der Mitgliedschaft führt, rechtfertigt ein ein- und/oder zweimaliger Verstoß gegen derartige Vereinsgrundsätze einen automatischen Ausschluß einer Mitgliedsverbindung nicht.
    Insbesondere kann dieser Automatismus nicht durch die zweimalige Aufnahme von Kriegsdienstverweigerern seitens einer Mitgliedsverbindung eintreten, nur weil die Aufnahme solcher Personen nach gängiger subjektiver Auffassung im Dachverband nicht erwünscht ist.

    Meiner meinung nach ist diese Satzunsbestimmung genau formuliert und ist nicht zu beanstanden.
    Andere Gründe, die dagegenstehen könnten, kann ich nicht erkennen.

  • Hab jetzt nochmal nachge"Stöbert", so richtig trifft das meiner Meinung nach hier nicht.
    In meinem Fall sind bei Beschluss über die Auflösung sämtliche Mitglieder weg. Somit wäre eine Liquidation des Vereins nicht mehr möglich, weil er keine Mitglieder mehr hätte und ein mitgliederloser Verein sofort erlischt. Das meint auch Stöber (9. Aufl. Rdnr. 868).
    Mit der hier vorliegenden Fassung zur Beendigung der Mitgliedschaft würde sich der Verein einer Liquidation komplett entziehen. Das kann doch irgendwie nicht richtig sein?

  • Dem ist aber nicht so:

    Schau mal beim Stöber in die Rz. 820.
    Der Liquidationsverein erlischt auch dann nicht, wenn sämtliche Mitglieder wegfallen.

    Die Liquidation muss vom Liquidator durchgezogen werden.
    Falls bei der Auflösung kein solcher bestimmt wurde, muss halt das AG gem. § 29 BGB einen solchen bestellen, wenn es dringend ist.

  • Ich hätte jetzt gedacht, Rdnr. 820 gilt für den Fall, dass nach Beschluss über die Auflösung und Bestellung der Liquidatoren die Mitglieder wegfallen (also während er bereits laufenden Liquidation) und nicht durch den Auflösungs-Beschluss, weil die Satzung es so vorsieht.
    In meinem Fall könnte doch ein Liquidator gar nicht mehr bestellt werden, weil in dem Moment, wo die Mitglieder "ja" zur Auflösung sagen, gar kein Mitglied mehr vorhanden ist. Oder wo ist jetzt mein Denkfehler?

  • Muss nochmal diesen alten Thread hervorholen, da ich nun auch einen Verein mit der angesprochenen Satzungsvorschrift habe ("Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Vereins").

    Habe hierzu lediglich im Sauter das Zitat gefunden, dass eine Satzungsvorschrift zulässig sei, wonach die Mitgliedschaft erlischt, sobald irgendein näher bezeichneter Tatbestand gegeben ist (Rn.116). Das würde ja hier grundsätzlich passen. Dagegen spricht jedoch, dass dadurch keine nach dem Gesetz vorgesehene Liquidation mehr stattfinden könnte.

    Andererseits kann defacto das gleiche Ergebnis dadurch zustande kommen, wenn einfach sämtliche Mitglieder ihren Austritt erklärten. Es kann ja niemand dazu gezwungen werden, dauerhaft Mitglied in einem Verein zu sein.

    Wie seht Ihr das?

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