Unterschrift bei Eintragung fehlt

  • Ich habe hier im Forum nichts dazu gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich habe im Grundbuch in Abt. II eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Eintragung erfogte im damaligen schriftlichen Grundbuch. Jedoch fehlt die Unterschrift des Rechtspflegers.
    Was habe ich jetzt zu tun?

  • Das Recht ist wegen der fehlenden Unterschrift nicht entstanden.

    Du musst jetzt prüfen, ob der noch nichterledigte (da nicht eingetragen) Antrag von damals auch jetzt noch die Eintragung rechtfertigen, also insbesondere ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

    Wenn das nicht so ist, musst du die Eintragung jetzt machen.

    Auf eventuelle schlechtere Ränge wegen womöglicher Ziwscheneintragungen brauchst du nicht zu achten. Besser ein Recht im schlechten Rang, als gar kein Recht.

    Mit der Eintragungsnachricht solltest du den Beteiligten erläutern was passiert ist ggf. auf Rangproblem eingehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!