Habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
Herr A - Mieter - schuldet seinem Vermieter B bereits 2 Monatsmieten. Dieser möchte daher außerordentlich kündigen. Herr A ist "abgehauen" und hat natürlich keine neue Anschrift hinterlassen. Kann der Vermieter die Kündigung wirksam an die bisherige Anschrift zustellen lassen? Herr A ist dort noch gemeldet.