Zentrale Testamentskartei ?

  • Hierzu sind in den nächsten sechs Jahren schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.



    Das macht 2,5 Mio. pro Jahr und bei 230 Jahresarbeitstagen 10.869 Karteikarten pro Tag.

    Interessante Rechnung. Das heißt, bei einem Arbeitstag von 8 Stunden und zehn Karteikarten pro Stunde (also sechs Minuten je Karteikarte) werden 136 Leute die vollen sechs Jahre mit der elektronischen Erfassung beschäftigt sein.

    Ich mag gar nicht nachsehen, ob diese Aufgabe bei der Bundesnotarkammer (die ja später daran verdienen wird) oder als zusätzliches Schmankerl bei den Nachlassgerichten bleibt - die Antwort ist doch schon vorher klar.

  • Hierzu sind in den nächsten sechs Jahren schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.



    Das macht 2,5 Mio. pro Jahr und bei 230 Jahresarbeitstagen 10.869 Karteikarten pro Tag.

    Interessante Rechnung. Das heißt, bei einem Arbeitstag von 8 Stunden und zehn Karteikarten pro Stunde (also sechs Minuten je Karteikarte) werden 136 Leute die vollen sechs Jahre mit der elektronischen Erfassung beschäftigt sein.

    Ich mag gar nicht nachsehen, ob diese Aufgabe bei der Bundesnotarkammer (die ja später daran verdienen wird) oder als zusätzliches Schmankerl bei den Nachlassgerichten bleibt - die Antwort ist doch schon vorher klar.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass man mit 6 Minuten pro Erfassung plant. Wahrscheinlich werden nur wenige Sekunden angesetzt, vorausgesetzt, man arbeitet mit einer Texterkennungssoftware.

    Man darf gespannt sein, ob das funktioniert.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Und da wir ja alle wissen, dass mit einer Privatisierung das Angebot besser (Deutsche Bahn AG/ Berliner S-Bahn) und preisgünstiger (Strom, Wsser, Gas) wird, darf man gespannt sein, was uns die Testamentskartei für schöne Überraschungen bereithält. Die selbstverständlich so nicht absehbar waren......

  • Und da wir ja alle wissen, dass mit einer Privatisierung das Angebot besser (Deutsche Bahn AG/ Berliner S-Bahn) und preisgünstiger (Strom, Wsser, Gas) wird, darf man gespannt sein, was uns die Testamentskartei für schöne Überraschungen bereithält. Die selbstverständlich so nicht absehbar waren......



    Da ist aber jemand sarkastisch;)

  • Zum Zentralen Testamentsregister gibt es in der NJW 8/2011, 481 eine Abhandlung von Dr. Diehn:

    Das Zentrale Testamentsregister
    Notarassessor Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich wärme mal auf. Ich habe gehört, dass die gelben Testamentsbenachrichtigungskarten voraussichtlich in Indien von flinken Fingern abgetippt werden. Das soll so geschehen, dass immer 2 Personen zeitgleich eine Karte abtippen und bei Tippfehlern das Erfassungsprogramm sofort kreischt. Schwieriger ist es mit den alten Karten, die zum Teil noch handschriftlich in Sütterlinschrift verfaßt sind. Diese müssen erst einmal übersetzt werden, damit sie abgetippt werden können.

    Ab dem 01.01.2012 müssen alle erbrechtlichen Urkunden durch den Notar an das Testamentsregister gemeldet werden und zwar auch die Urkunden, die in die amtlich Verwahrung gegeben werden.

    Das Nachlassgericht muss nur noch dann "melden", wenn eine Person dort persönlich ein handschriftliches Testament hinterlegt. Für diese Meldung sind Notare nicht zuständig.

    Hierdurch sollen Servicekräfte und Rechtspfleger massiv entlastet werden (hörte sich aber durch die Blume eher nach Personaleinsparung bei Gericht an).

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Ich denke, das stimmt so nicht ganz. Notariell beurkundete Testamente verbringt der Notar weiterhin in die besondere amtliche Verwahrung des AG bzw. (bei uns) des Notariats. Dort erhält es die Verwahrbuchnummer und die teilt das Gericht dann dem Testamentsregister mit.
    Das geschilderte Verfahren gilt für Urkunden, die beim Notar verbleiben, z.B. Erbvertrag, Ehevertrag mit Einfluss auf die Erbfolge etc.

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