• Vielleicht seh ich ja auch zu dunkelfinster, aber irgendwie verursachen mir die 180 Quartalsabrechnungen in der Ecke da drüben Stiche... früher kamen die Abrechnungen schön unregelmäßig, und irgendwie vermisse ich dieses Gefühl, das sich beim kräftigen Absetzen einstellte... :teufel:

    Das Schlimmste find ich aber, es ist zu ner Hiwi-Arbeit verkommen... immer nur dasselbe, aber das massiert auf ein paar Tage...

    Wie sind denn die Empfindungen allhier? Wars früher schöner oder lebe die neue Abrechnung hoch?

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • das ganze ist im großen und ganzen schon zu ner hiwi-arbeit verkommen, für die man ohne größere probleme nen schimpansen nehmen kann! deswegen haben wir alle verfahren die länger wie ein jahr laufen und sich am betrag nix mehr ändert auf automatische auszahlung umgestellt! verringert den aktenumlauf doch erheblich! :)

  • Zitat von Andi82

    das ganze ist im großen und ganzen schon zu ner hiwi-arbeit verkommen, für die man ohne größere probleme nen schimpansen nehmen kann! deswegen haben wir alle verfahren die länger wie ein jahr laufen und sich am betrag nix mehr ändert auf automatische auszahlung umgestellt! verringert den aktenumlauf doch erheblich! :)



    Müssen Eure Betreuer jetzt keine Anträge mehr stellen? Was ist denn wenn sich der Betrag z.B. aufgrund Aufenthaltswechsel (Heim/nicht Heim) ändert?

    Mit persönlich gefallen die pauschalen Vergütungen besser, kommen zwar immer quartalsweise in Massen, aber das ändert sich ja mit der Zeit. Und die Berge an Akten hat man im Normalfall ja auch ganz schnell wieder vom Tisch.

  • Die mussten am Anfang nen Antrag auf Dauerauszahlung/Dauerabhebgenehmigung für das zurückliegende Quartal stellen. In diesem haben sie sich verpflichtet etwage Änderungen bzw. z.b. den Tod des betreuten unverzüglich mitzuteilen, so dass die Dauerauszahlungsanordnung geändert/gelöscht werden kann. Für den Fall, dass sich ein Betreuer zu spät meldet befindet sich im Antrag gleich eine Eimnverständniserklärung zum Lastschrifteinzug des zuviel Vergütetenbetrages bzw. zur Aufrechnung mit anderen Ansprüchen

  • Zitat von Andi82

    Die mussten am Anfang nen Antrag auf Dauerauszahlung/Dauerabhebgenehmigung für das zurückliegende Quartal stellen. In diesem haben sie sich verpflichtet etwage Änderungen bzw. z.b. den Tod des betreuten unverzüglich mitzuteilen, so dass die Dauerauszahlungsanordnung geändert/gelöscht werden kann. Für den Fall, dass sich ein Betreuer zu spät meldet befindet sich im Antrag gleich eine Eimnverständniserklärung zum Lastschrifteinzug des zuviel Vergütetenbetrages bzw. zur Aufrechnung mit anderen Ansprüchen




    Na das ist ja echt mal ne klasse Idee. Würde mir auch gefallen. Werd´s mal ansprechen. Vielleicht bin ich ja dann auch demnächst einen großen Teil der Vergütungsfestsetzungen los.

  • bisher, also seit april, funktioniert es ohne zwischenfälle.
    ist am anfang mit der umstellung mir etwas mehr arbeit verbunden, die sich aber recht schnell rechnet.

  • "Vielleicht seh ich ja auch zu dunkelfinster, aber irgendwie verursachen mir die 180 Quartalsabrechnungen in der Ecke da drüben Stiche... früher kamen die Abrechnungen schön unregelmäßig, und irgendwie vermisse ich dieses Gefühl, das sich beim kräftigen Absetzen einstellte... :teufel: "


    Du hast nur 180 abrechnungen ????????
    für wie viele verfahren bist Du denn zuständig, dass nur 180 auf berufsbetreuer entfallen ?

  • Ich habe ca. 30 Betreuer mit durchschnittlich 20 Verfahren in meiner Buchstabengruppe. 180 Anträge nehme ich mir höchstens mal zum Warmlaufen vor. :wechlach: :wechlach: :wechlach:

    Mal im Ernst, dass die Auszahlung nur noch HiWi - Arbeit ist, ist logisch. Ich sehe aber keine rechtliche Grundlage - weder materiellrechtlich noch verfahrensrechtlich -, nach der auf eine Dauerauszahlung umgestellt werden kann.

  • Hier muss ich Manfred recht geben. Vergütungsanträge müssen zwingend einzeln gestellt und einzeln durch Beschluss verbeschieden werden. Hiervon zu unterscheiden ist allerdings das Auszahlungsprocedere, das als reiner verwaltungstechnischer Vorgang durchaus auf die beschriebene Weise erfolgen kann. Allerdings muss man dann aber auch von Quartal zu Quartal überwachen, ob nicht zuviel ausbezahlt wurde.

    Als Alternative steht zur Verfügung, für jeden Berufsbetreuer für dessen Vergütungen in allen Verfahren pro Quartal nur eine einzige Auszahlungsanordnung für den Gesamtbetrag aller Vergütungen zu fertigen. Dies führt vor allem bei der Tätigkeit von Vereinsbetreuern zu einer erheblichen Arbeitserleichterung, weil die Vergütung vom Verein vereinnahmt wird und daher die Vergütungen aller Vereinsbetreuer desselben Vereins in einer Auszahlungsanordnung zusammengefasst werden können.

    Für den erforderlichen Vergütungsbeschluss gibt es ein ganz einfaches Mittel. Wir haben einen Stempel: "Vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
    Amtsgericht X; X, den ..., Rechtspfleger".

    Es funktioniert wie folgt: Einreichung aller Vergütungsanträge 2-fach. Stempel mit Datum und Unterschrift auf Original und Doppel. Alle Doppel mit gesiegelter Stempelgenehmigung gesammelt zurück an Betreuer. Einzelvergütungen zusammenzählen, Auszahlungsanordnung über den Gesamtbetrag. Fertig. Auf diese Weise lassen sich 60 Vergütungsanträge ohne weiteres in einer halben Stunde genehmigungsrechtlich bearbeiten.

    Ich habe mir auch immer erspart, letztlich vom vermögenden Betroffenen zu bezahlende Verfahrenspflegervergütungen mit Beschluss und Auszahlungsanordnung zu erledigen. Sondern: Kopie des Vergütungsantrags an Betreuer (Eltern/Pfleger) weiterleiten m.d.B. um unmittelbare Bezahlung. Hat nie Schwierigkeiten gegeben. Und bei dieser Verfahrensweise ist es auch nicht mehr notwendig, die Vergütung dann später auch noch auf die Kostenrechnung setzen zu müssen.

  • @ LuckyStrike:

    Das war der erste Schwung... ihr wisst doch, bin in der Provinz gefangen... hab hier ca. n Dutzend Berufsbetreuer mit im Schnitt 30 Betreuten... hält sich noch in Grenzen, weil seeehr viele Ehrenamtliche hier rumfuhrwerken... mit größeren Städten/Landkreisen wag ich mich ja gar nicht zu vergleichen...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • @ juris:

    na klar muss überwacht werden ob sich an den der vergütung zugrunde liegenden umständen etwas ändert. da man die akten aber eigentlich immer auf den tisch bekommt wenn sich was ändert sollte das nicht das problem sein. außerdem gibt es ja oben beschriebene möglichkeiten des "rückgriffs" beim betreuer.
    beantragt ist das ganze ja: "ich beantrage gem. §§ 4,5,9 VBVG die mir jeweils abgelaufene Quartal zustehende Betreuervergütung auf Dauer auf das nachstehende Konto zu überweisen (Zahlung aus der Staatskasse) bzw. die laufende Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten zu bewilligen."

    denke das das verfahren zumindest in bayern standard werden wird. denn während ich hier mit der einführung beschäftigt war ist mir ein schreiben vom olg/ministerium mit nem verbesserungsvorschlag ins haus geflattert, der fast die gleich idee hatte.

    bei den vermögenenden wird hier die betreuungsstelle gerne zur verfahrenspflegerin bestellt. somit fallen hier auch keine kosten an.

    der verbesserungsvorschlag war mir in diesem punkt zu gewagt, denn der ging davon aus das aufgrund der pauschalierung keine anhörung mehr notwendig sei! aber das seh ich anders!

  • Da die genannte "Vereinfachung" lediglich die Auszahlung der Vergütung und nicht die Bewilligung der Vergütung als solche betrifft, habe ich gegen diese Verfahrensweise -wie schon ausgeführt- natürlich keine Einwände. Mein Alternativvorschlag bezog sich nur darauf, dass der Eine die Dinge so und der Andere eben anders behandelt.

    Die ganze "Vereinfachung" ist aber natürlich spätestens beim Teufel, wenn das BVerfG -womit ich rechne- das VBVG in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dann wird das (Vergütungs)Rad der Geschichte wieder einmal -und nicht zum ersten- Mal zurückgedreht.

  • Wenn der bis 30.06.2005 geltende Scheiß wiederkommt, spring ich aus dem Fenster. Ich bin doch kein Vergütungsrechtspfleger!!!! So viel betrogen worden wie mit diesem alten System bin ich noch nie. Im übrigen: RVG und KostO setzen auch Pauschalen fest, nur an irgendeinem Streitwert gebunden, ansonsten freihändig aus der Luft gegriffen. Ich sehe daher keinen qualitativen Unterschied zum VBVG, das sicherlich nciht das Gelbe vom Ei ist, aber immerhin die Angelegenheit ehrlicher und einfacher zu bearbeiten macht.

  • Ich rechne noch nicht einmal damit, dass das BVerfG das VBVG aus Sicht des Betreuers wegen Art. 12 GG für verfassungswidrig erklärt. Es ist schließlich Sache des Betreuers, für einen gesunden Mix zu sorgen.

    Ich gehe eher davon aus, dass aus Sicht eines vermögenden Betreuten wegen Art. 14 GG eine Verfassungswidrigkeit in Teilen gegeben ist. Es ist nur schwer verständlich, dass ein vermögender Betreuter, der kaum Arbeit beim Betreuer verursacht, für die mittellosen Betreuten im Heim mit viel Aufwand mit zahlen soll, damit der Betreuer sein Auskommen hat.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es bei den mittellosen Betreuten beim Pauschalsystem bleibt, während es bei den vermögenden Betreuten wieder die Einzelabrechnung geben wird.

  • Zitat von Manfred


    Ich gehe eher davon aus, dass aus Sicht eines vermögenden Betreuten wegen Art. 14 GG eine Verfassungswidrigkeit in Teilen gegeben ist. Es ist nur schwer verständlich, dass ein vermögender Betreuter, der kaum Arbeit beim Betreuer verursacht, für die mittellosen Betreuten im Heim mit viel Aufwand mit zahlen soll, damit der Betreuer sein Auskommen hat.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es bei den mittellosen Betreuten beim Pauschalsystem bleibt, während es bei den vermögenden Betreuten wieder die Einzelabrechnung geben wird.



    :zustimm: , ich denke auch, das es eher über diese Schiene laufen wird.

    Bislang ist bei uns aber rechtsmitteltechnisch alles ruhig. Seit dem VBVG ist nicht eine Sache ins Rechtsmittelverfahren gegangen, obwohl wir einige Male eine andere Meinung als die Betreuer vertreten haben. :gruebel: Hinsichtlich der vermögenden Betroffenen hätte ich eigentlich auch mehr Gegenwehr erwartet, zumindest da, wo sich die Kosten durch das VBVG erhöht haben und auch noch Angehörige involviert sind. Aber bislang ist da auch nichts gekommen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Zitat von Mel

    ... Hinsichtlich der vermögenden Betroffenen hätte ich eigentlich auch mehr Gegenwehr erwartet, zumindest da, wo sich die Kosten durch das VBVG erhöht haben und auch noch Angehörige involviert sind. Aber bislang ist da auch nichts gekommen.


    Ist doch auch logisch. Die Betroffenen stehen nicht umsonst unter Betreuung. Da wehrt sich in aller Regel keiner. Der Ersatzbetreuer / Verfahrenspfleger, der im Vergütungsverfahren für den Betroffenen tätig wird (als lebender Briefkasten sozusagen), wird sich auch nicht rühren. Das sind in aller Regel auch Betreuer, die sich ja selbst nicht das Wasser abdrehen wollen.

    Wir werden wohl auf eine aufgehobene Betreuung mit einem ehemaligen Betreuten warten müssen, der sich heftig gegen die Festsetzung wehrt, denn bei den verstorbenen Betroffenen ist mit einem Verfahren durch alle Instanzen, welches von den Erben betrieben wird, auch nicht zu rechnen. Die "freuen" sich neben aller Trauer über einen möglichen Geldsegen und haben wahrlich andere Sorgen, als ein paar hundert Euro Betreuervergütung, die neben den Beerdigungskosten eh kaum auffallen.

  • @Manfred
    Wir haben einige Betreuungen, wo die Betroffenen auch noch durch Angehörige vertreten werden, da geteilte Aufgabenkreise, oder nur die Gesundheitsfürsorge übertragen wurde. Da gab es auch einige Nachfragen, aber trotz Aufregung und Belehrung über die RM-Möglichkeit wurde nie etwas gemacht. Viele scheuen anscheinend doch den langen Weg in die RM-Insanzen.

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