Hallo zusammen!
Weiß jemand wie für eine n.V. in Belgien (wohl ähnlich AG hier) ein Vertretungsnachweis erbracht werden kann?
Gibt es dort sowas wie ein Handelsregister?
Viele liebe Grüße
Vertretung belgischer n.V.
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Die Neue -
4. September 2008 um 12:34
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Die Belgier und die blöde Zweisprachigkeit. In meinen Kommentaren stehen nur die französischen Bezeichnungen. Der hiesigen Aktiengesellschaft entspricht dort die Société anonyme (S.A.), die kollektiv durch den Verwaltungsrat vertreten wird. Einzelvertretungsmacht kann erteilt werden. N.V. (Naamloze Vennootschap?) müsste dem entsprechen.
Es gibt ein Handelsregister, das beim regional zuständigen Handelsgericht (tribunal de commerce) geführt wird. -
Die N.V. entspricht der S.A.
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Zitat
NV (Naamloze vennootschap)
In Belgien wird die Struktur der NV hauptsächlich für größere Unternehmen gewählt.
Mindestkapital
Das Kapital muss mindestens 61.500 Euro betragen. Bei Gründung der Gesellschaft muss jede Aktie wenigstens zu 25% eingezahlt werden; dabei muss ein Mindestbetrag von 61.500 Euro erreicht werden. Dieses Mindestaktienkapital muss von wenigstens zwei Gründern der Gesellschaft eingezahlt werden, bei denen es sich um Einzelpersonen oder Gesellschaften, Gebietsansässige oder Gebietsfremde, belgische oder ausländische Staatsbürger handeln kann.
Aktien
Eine NV kann Namens- oder Inhaberaktien ausgeben. Ab dem 1. Januar 2008 sollten die Inhaberaktien in einen unverbrieften Rechtstitel umgewandelt werden. Ein unverbriefter Rechtstitel wird durch eine Eintragung in ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers bei einem anerkannten Institut repräsentiert, das für die Führung der Konten zuständig ist. Der unverbriefte Rechtstitel kann von einem Konto zum anderen übertragen werden.
Management
Wenigstens drei Direktoren (bei denen es sich um Einzelpersonen oder Gesellschaften, Gebietsansässige oder Gebietsfremde, belgische oder ausländische Staatsbürger, Aktionäre oder Nicht-Aktionäre handeln kann) müssen für die NV ernannt werden. Wenn es nicht mehr als zwei Gründer oder Aktionäre gibt, sind zwei Direktoren ausreichend.
Quelle: Flanders Investment
http://www.investinflanders.com/de/doing_busin…iness_entities/
In Belgien wird ein Handelsregister geführt. Hier kann man entsprechende Auskünfte (leider kostenpflichtig) erhalten. -
Hallo,
was ist eine belgische PGmbH (Privatgesellschaft mit beschränkter Haftng) ?
Ist das Vergleichbar mit einer GmbH oder eine GBR m.B.H. in Deutschland ? Und wie tragt ihr das ins Grunbuch dann ein ?Jens
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Schau mal hier nach.
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Ich hänge mich hier mal dran.
Eine belgische Gesellschaft erteilt eine Lö.Bew. für eine ZwaSi. Als Vertretungsnachweis schickt sie mir eine Kopie aus dem "Zentralen Unternehmensregister", was auch immer das sein mag. Laut Auskunft der Gesellschaft ersetzt dieses Zentrale Unternehmensregister das Handelsregister (das in Belgien lt. Angabe der Gesellschaft nicht mehr existiert) Auf meinen Hinweis, dass eine einfache Kopie nicht ausreichen wird, teilt mir die Gesellschaft mit, dass eine Bestätigung durch die "ZENITO" erfolgen kann. Ich weiß auch nicht, ob die ZENITO dazu berechtigt ist oder nicht oder was das überhaupt ist.
Was haltet Ihr davon?
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Hatte noch nie mit belgischen Firmen zu tun, aber wenn ich den Überblick behalten habe, wird der Vertretungsnachweis entweder durch die Bekanntmachung im belgischen Staatsblatt oder durch einen Auszug aus dem privatisierten Handelsregister geführt. Zuständig für das Handelsregister sind mittlerweile offenbar sog. "Unternehmensschalter" (vgl. Steffen "Auslandsgesellschaften"). Und Zenito ist vermutlich einer dieser Unternehmensschalter. Vielleicht hilft auch "Nachweis der Vertretungsberechtigung ...".
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Hallo,
eine belgische Comm. V. (wohl eine Kommanditgesellschaft nach belgischem Recht) ist in Abt. III als Gläubigerin einer Grundschuld eingetragen.
Nun wird mir eine Abtretungserklärung vorgelegt in der Max Mustermann für die Comm. V. als Vertreter aufgrund Vollmacht handelt.
Die Vollmacht wird im Original mit vorgelegt. Darauf bestätigt ein belgischer Notar (unter Verwendung seines Siegels) das die Unterschrift des Vollmachtgebers vom vertretungsberechtigten Herrn XY geleistet wurde, dass er die entsprechenden Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt geprüft habe und dass Herr XY geschäftsführender Gesellschafter der Comm. V. sei. die Comm. V. sei und daher ordnungsgemäß berechtigt sei für die Comm. V. zu unterschreiben. Die Comm. V. sei desweiteren unter der Registernummer ..... (RPR Antwerpen) im Register der juristischen Personen aufgeführt.Apostille ist nicht erforderlich.
Ich hätte nichts zu beanstanden - wollte mich aber noch rückversichern.
Passt so, oder? -
Nach h.M. können ausländische Notare keine Registerbescheinigungen abgeben (ob das in dieser Pauschalität zB vor dem EuGH halten würde sei mal dahingestellt, aber derzeit ist das so h.M.).
Es müßte also eine Registerbescheinigung eines deutschen Notars her (aufgrund Einsicht in das elektronisch geführte belgische Handelsregister).
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Es müßte also eine Registerbescheinigung eines deutschen Notars her (aufgrund Einsicht in das elektronisch geführte belgische Handelsregister).
Na gut, dass ich gefragt habe.....DANKE!
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