Abschluss = 1. Staatsexamen?

  • Hallo Leute,

    ich habe durch jemanden erfahren das man mit seinem Abschluss in Rechtspflege das 1. Staatsexamen hätte..

    Ist das richtig?

    Gruß

  • Ich wüsste nicht, mit welcher Begründung das gerechtfertigt sein sollte?!
    Nein, mit dem Abschluss hast Du "nur" ein abgeschlossenes Studium Marke "Diplom-Rechtspfleger (FH)".

  • Uns wurde mal erzählt, vom Umfang und Niveau sei unser Abschluss mit dem 1. Staatsexamen vergleichbar (kann ich nicht beurteilen, kenne ja nur unseren Abschluss) - wahrscheinlich hat das den gleichen Ursprung, jemand hat nur halb hingehört und das dann weitergegeben... wie "Stille Post" eben so funktioniert...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Hierbei könnte es sich auch im folgenden Stille-Post-Irrtum handeln:

    Die Ausbildung zum Dipl. Rechtspfleger ist eine einstufige juristische Ausbildung.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (5. September 2008 um 16:47)

  • Uns wurde mal erzählt, vom Umfang und Niveau sei unser Abschluss mit dem 1. Staatsexamen vergleichbar (kann ich nicht beurteilen, kenne ja nur unseren Abschluss) - wahrscheinlich hat das den gleichen Ursprung, jemand hat nur halb hingehört und das dann weitergegeben... wie "Stille Post" eben so funktioniert...

    Habe ich auch "gehört", i.Ü. :zustimm: (was die Stille Post betrifft)

  • Habe ich mir schon fast gedacht.. Wäre auch sehr verwunderlich gewesen!:D

    Allein schon, wie Gegs bereits sagte, wegen den Ausbildungsinhalten.

  • Warten wir mal ab , bis der "Bachelor" kommt.:strecker

    Vielleicht solltest Du Deine Frage in ein paar Jahren noch mal stellen.;)



    Genau mein Gedanke!:D

    Es ist ja bereits jetzt möglich mit unserem Abschluss den MASTER OF LAW zu machen. Das impliziert zumindest eine Gleichstufung der akademischen Grade Diplom-Rechtspfleger und Bachelor of Law.

    Dank des Bologna-Prozesses ist alles in der Umwälzung... warten wir noch 2 o. 3 Jahre ab, dann wird es evtl. möglich sein, nach erfolgreichem Masterabschluss eine Anwaltszulassung zu bekommen...

    Bologna kommt!:D Und wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen... ;)

  • An der TU Dresden gibt es schon den Studiengang "Law in Context", der mit dem Bachelor abgeschlossen wird. Die Absolventen dürften bezüglich ihres Berufsabschlusses ein mal mehr "in der Luft" hängen, denn ein dahinter stehendes Berufsbild sehe ich nicht. Ich würde sogar sagen, noch ein Studiengang den die (juristische) Welt nicht braucht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @probatio diabolica: Das mit der Weiterbildung zum Master of Law scheint aber nur bedingt zu stimmen. Zumindest an der Fernuni Hagen kannst du das mit einem vorhergehenden Rechtspflegerstudium nur dann studieren, wenn du die Laufbahnprüfung mit 14 bzw. 15 Punkten abgeschlossen hast.

  • Ich habe schon "Praktikanten" gehabt, die das Studium zum Master of Law gerade durchziehen. Was die nach ihrem Abschluß nicht machen können, war allen aber klar: kein Richter, kein Rechtsanwalt, kein Rechtspfleger - zu allem fehlt die Voraussetzung, der entspr. Abschluß.
    Die Studenten gehen nach ihrem Abschluß in die Wirtschaft, zu Banken/Versicherungen bzw. Insolvenz/Inkasso-Büros als "normale" Büromitarbeiter, Vertretung vor einem Gericht (wie ein RA) ist auch nicht möglich, also können sie in den Rechtsabteilungen auch nur Zuarbeit für einen Volljuristen liefern. Das ist für diese Studenten ganz schön deprimierend und ich hatte manchmal so den Eindruck, das Studium zum Master of Law war wohl von denen bei Studienbeginn nicht so wenig chancenreich angesehen worden

  • @ Bernstein:

    Das Problem ist auch, dass die Master of Law in diesen Bereichen (je nach Art der Tätigkeit) mit Volljuristen, Dipl.-Wirtschaftsjuristen (FH), Rechtspflegern und Rechtsanwaltsfachangestellten konkurrieren.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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