Verbraucherdarlehen und Restschuldversicherung:bereits bezahlte Prämien f. die Masse?

  • Also es ist (insolvenzrechtlich) ein Unterschied ob Prämie mit Darlehensforderung oder gezahlte Darlehensraten mit Darlehensforderung verrechnet werden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dort hatte ich schon geschaut - da durch den Widerruf die Aufrechnungsklage (auch bezüglich der geleisteten Raten) erst nach eröffnung des Insolvenzverfahrens eintrat, ist eigentlich die Aufrechnung unzulässig

  • na den Rückkaufswert der Versicherung würd ich immer versuchen zu realisieren. Wenn man jedoch mit dem "Verbraucherschutzargument" ( *lol*) der zitierten Entscheidung konfrontiert wird, sollte man überlegen, dass der Effektivzins nicht ordnungsgemäß angegeben worden ist, womit der gesamte Kreditvertrag zur Überprüfung ansteht.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • trotzdem interessiert es mich noch, was "Gegs" meint bezüglich der unterschiedlichen Situation zwischen Darlehensrückzahlungsanspruch und Rückzahlung der Prämie?

  • Inzwischen ist ja einige Zeit vergangen - wollte mal wissen, ob es inwzischen eindeutige Entscheidungen dazu gibt, wie bei wirksamen Widerruf der Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag rückabzuwickeln ist- denkbar war ja, dass der Darlehensnehmer Prämie und gleistetet Tilgung zurückbekommt, der Aufrechnung durch den Darlehensgeber § 96 InsO entgegensteht oder aber, dass der Darlehensgeber aufrechnen kann - letztlich der Insolvenzverwalter also
    weder die Prämie noch die geleisteten Tilgungsraten erfolgreich einklagen kann (dann müsste sich darauf beschränkt werden, den Anspruch der Bank auf rückzahlung des Darlehens unter Abzug der geleisteten Raten und unter Abzug der Prämie zur Tabelle festzustellen)
    - wie ist zu verfahren

    - zweite Frage, die inzwischen aufkam- kann eigentlich der Widerruf des Darlehensvertrag auch zur Rückabwicklung des versicherungsvertrages führen, wenn der Versicherungsvertrag vor Widerruf schon gekündigt war?

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