Moin Moin,
ich hab mal wieder ein Problemchen:
Sachverhalt:
nur 1. Instanz:
Kl. 1 vertreten durch RA 1
Kl. 2 vertreten durch RA 1
Bekl. 1 vertreten durch RA 2
Bekl. 2 vertreten durch RA 2
Kostenentscheidung lautet:
33% trägt Kl. 1
27% trägt Kl. 2
40% tragen Bekl. 1 und Bekl. 2 als Gesamtschuldner
Kosten RA 1 (der Kl. 1 und 2 vertreten hat): 520 € (nur Beispiel)
Kosten RA 2 (der Bekl. 1 und 2 vertreten hat): 560 €
Wie soll ich nun die Kostenausgleichung nach §106 ZPO vornehmen ?
Viele Dank für eure Hilfe,
Alex