Hallo!
Als ReFA mit einem Abrechnungsproblem erhoffe ich mir Hilfe in diesem Forum.
Rechtsstreit vor dem Amtsgericht
vier Beklagte, von denen wir zwei Beklagte vertraten:
Kind - Beklagter zu 3.
Mutter - Beklagte zu 4.
Antrag auf PKH für beide gestellt
Antrag für Mutter (Beklagte zu 4.) bewilligt, für das Kind (Beklagter zu 3.) abgelehnt
Das Kind wurde nun antragsgemäß verurteilt. Die Kostenentscheidung des Gerichts lautet:
"Die Gerichtskosten haben der Kläger zur Hälfte und die Beklagten zu 1.) und 3.) je zu einem Viertel zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 1.) und zu 3.) je zu einem Viertel zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) und 4.) hat der Kläger zu tragen.
Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst."
Wie muss jetzt mein PKH-Vergütungsantrag und mein Kostenfest- bzw. -ausgleichungsantrag aussehen, damit der Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht nichts zu monieren hat. Mir fielen zurzeit nur äußerst umständliche Rechenwege ein. Auch die Festsetzung der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4.) stelle ich mir schwierig vor.
Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.