Schein erteilt-es wird bekannt, dass Antragsteller Vermögen hat

  • Hallo,

    Schein für BerH ist erteilt, RA hat noch nicht abgerechnet, nun habe ich durch Zufall erfahren, dass dem Antragsteller 2 Monate vor Antrag 15000 € zugeflossen sind, dieser teilt nach Aufforderung zur Stellungnahme mit, dass dieses Geld für die Anschaffung eines Gebraucht-PKW (dieser war Notwendig wegen des Babys-Arztbesuche etc) und Wohnungseinrichtung (Ast ist aus Ehewohnung zum neuen Partner gezogen) verbraucht wurde
    Gibt es nun eine rechtliche Grundlage den Schein als ungültig einzuziehen?

  • Am besten mit Bez.Revisor abklären. Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlagen kann ggf. die Staatskasse Erinnerung einlegen und der Schein wird eingezogen.

  • Wenn das Geld bei Antragstellung bereits ausgegeben war, schaut's schlecht aus mit einer Einziehung des Scheins, aber hak doch mal nach, warum der Wagen nicht angegeben wurde, wobei der ja auch durchaus angemessen und nötig sein kann . . . :)

  • Also vorsätzlich falsche Angaben.... Wird Zeit, dass das mit der eidesstattlichen Versicherung kommt, vielleicht überlegen es sich dann doch noch manche...

    Mach einen Aktenvermerk über die Kenntnisse, die du erlangt hast und schick die Akte UMGEHEND dem BZR, damit dieser ein RM einlegen kann.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • das Geld war bei Antragstellung nicht mehr da, das Auto wurde auch nicht angegeben



    Wenn das Geld bei Antragstellung schon nicht mehr da war, kann es auch nicht berücksichtigt werden.
    Und das Auto ist nach deinem bisherigen Vortrag ja auch notwendig und dürfte daher ebenfalls kein einzusetzendes Vermögen darstellen.
    Ich sehe hier daher keinen Grund/Möglichkeit, die Bewilligung nachträglich nochmal aufzuheben.

  • Mit "ungültig" hätte ich ohnehin ein Problem. Denn dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit Vergütung aus Treu und Glauben verlangen kann, dürfte unstrittig sein (außer, er war darn beteiligt).

    Wenn das Geld bei der Antragstellung nicht mehr da war, kann es auch bei der Bewilligung nicht mehr berücksichtigt werden.

    Das Ganze läßt sich nur an einem Punkt "aufhängen", nämlich wenn die Rechtsuchende bereits von der Rechtswahrnehmung bzw. -verteidigung wußte, als sie noch vermögens war. Z.B. weil sie sich scheiden lassen will, zum Freund geht, das Geld ausgibt und nun Beratungshilfe beantragt.

  • Also m. E. bekommt der RA in jedem Fall sein Geld (=Vertrauensschutz. Da der RA bei Stellung des BerH-Antrags nicht mitgewirkt hat und daher auch nichts von den unvollständigen Angaben wußte, ist der Vertrauensschutz auch nicht aufgehoben.)

    Neben dem Weg den Grisu aufgeziegt hat, sehe ich aber noch einen anderen (ähnlich wie PuschCo):

    Der Ast. hat unvollständige Angaben gemacht, denn das Kfz (mit einem Wert von 15.000,00 €) wurde im Antrag nicht angegegen. Der Ast. kann sich auch nicht darauf berufen, dass er dachte, das Kfz wäre nicht anzugeben, da es kein Vermögen darstelle. Zum einen sind zumindest bei uns dem Antragsformular immer die amtlichen Ausfüllhinweise beigefügt, und zum anderen ist die Frage "was ist einzusetzendes Vermögen" allein vom Gericht und nicht vom Ast. zu beantworten.

    M. E. stellt ein Kfz mit einem Wert von 15.000 € (!) ohne weiteres Vermögen dar.
    Man kann die Kosten, die durch die unvollständige Antragstellung des Ast. entstanden sind (=RA-Kosten), daher m. E. gegen den Ast. zu Soll stellen. Zur Absicherungen kann man vorher ausdrücklich (durch rechtsmittelfähigen Beschluss) die BerH (ohne das dies Konsequenzen für den RA hätte, s. o.) aufheben. Zur weiteren Absicherung kann/sollte dieses Vorgehen ggf. mit dem Bezirksrevisor abgesprochen werden (je nach Gusto).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    7 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (13. September 2008 um 13:54)

  • Das erinnert mich an einen A-Steller gestern auf der RASt:
    Auf meine Frage, ob er Vermögen oberhalb von 2.600,00 EUR hätte meinte er ja, er hätte ein Sparbuch mit 2.800,00 EUR. Auf meine Bemerkung hin, die Bewilligung wäre damit wohl so nicht möglich, meinte er ganz trocken: "Gut, ich kaufe mir gleich noch irgendetwas für 300,00 EUR, dann erfülle ich ja morgen die Voraussetzungen"
    -----> :daemlich:wall::roll::heul::frechheit:troest::aufgeb:

  • Antwort des Sachbearbeiters in einem solchem Fall: "Wer sich mutwillig arm macht (inbs. nur damit er die Voraussetzung für die BerH erfüllt, deren Notwendigkeit er ja bereits kennt) bekommt gar nichts ! Wie war doch gleich ihr Name ?"

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Das erinnert mich an einen A-Steller gestern auf der RASt:
    Auf meine Frage, ob er Vermögen oberhalb von 2.600,00 EUR hätte meinte er ja, er hätte ein Sparbuch mit 2.800,00 EUR. Auf meine Bemerkung hin, die Bewilligung wäre damit wohl so nicht möglich, meinte er ganz trocken: "Gut, ich kaufe mir gleich noch irgendetwas für 300,00 EUR, dann erfülle ich ja morgen die Voraussetzungen"
    -----> :daemlich:wall::roll::heul::frechheit:troest::aufgeb:



    Ein Grund, warum ich erst prüfe, wenn mir der AQntrag vorliegt ... ;) :teufel:

  • Zum Fall:
    Ob der PKW wirklich einsetzbares Vermögen darstellt halte ich noch für bedenklich....wenn ich das richtig verstanden habe, hatte er nicht die ganzen 15.000,- EUR für den PKW ausgegeben, sondern nur u.a.
    Nunja - da kann man vielleicht drüber streiten, ich glaube, ich habe noch nie von jemandem verlangt, für eine anwaltliche Beratung seinen PKW zu verkaufen...:gruebel:
    Der Bezirksrevisor hat im Übrigen kein Beschwerderecht gegen die Bewilligung der Beratungshilfe....
    Und ich denke ebenfalls, dass sich der RA hier definitiv auf die Scheinerteilung verlassen durfte. Er bekommt also ganz klar sein Geld! Und eine Rückforderung gegen den Antragsteller dürfte ausgehen, wie das berühmte "Hornberger-Schießen" (was auch immer das mal war...)

    Zitat

    Das erinnert mich an einen A-Steller gestern auf der RASt:
    Auf meine Frage, ob er Vermögen oberhalb von 2.600,00 EUR hätte meinte er ja, er hätte ein Sparbuch mit 2.800,00 EUR. Auf meine Bemerkung hin, die Bewilligung wäre damit wohl so nicht möglich, meinte er ganz trocken: "Gut, ich kaufe mir gleich noch irgendetwas für 300,00 EUR, dann erfülle ich ja morgen die Voraussetzungen"



    Ist ähnlich bei uns letzte Woche passiert:
    Antragstellerin war 2 Wochen vorher bei der Kollegin, die gesagt hat, bei 3.000 EUR auf dem Sparbuch ist nix mit BerHi.
    Nun war sie bei mir und legt mir ganz dreist das Sparbuch vor, von dem sie ein paar Tage vorher 600,- EUR abgehoben hatte.
    Als ich Belege sehen wollte, was sie mit dem Geld gemacht habe und DEZENT darauf hingewiesen habe, dass das ein bischen nach Besch.... riecht, ist sie abgerauscht....
    Da lobe ich mir doch wieder ein gut geführtes RAST-Register (zumindest, wenn man sich die RAST mit mehreren teilt...)!:strecker

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • (...) Und eine Rückforderung gegen den Antragsteller dürfte ausgehen, wie das berühmte "Hornberger-Schießen" (was auch immer das mal war...)(...)



    Das Hornberger-Schießen

    Bis alles Pulver verschossen war

    Hier hatte sich im Jahre 1564 der Herzog von Württemberg angesagt. In Hornberg herrschte große Aufregung. Der hohe Herr sollte mit allen Ehren empfangen werden. Die Kanonen wurden geputzt, um den Fürsten mit Salut zu begrüßen. Alles war bereit, aber der Herzog ließ auf sich warten. Da näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Jedermann jubelte. Und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt, bis das Pulver ausging. Doch aus der Staubwolke löste sich leider nur eine Postkutsche, ein Krämerkarren und eine Herde Rindviecher. Der hohe Herr kam später - und alles Pulver war verschossen.
    So sagt man heute noch, wenn etwas mit viel Getöse angekündigt wird, aber erfolglos abläuft, es gehe aus wie das Hornberger Schießen. Und die Hornberger führen es alljährlich in den Sommermonaten auf ihrer Freilichtbühne im Storenwald vor.

  • [
    Das Hornberger-Schießen

    Bis alles Pulver verschossen war

    Hier hatte sich im Jahre 1564 der Herzog von Württemberg angesagt. In Hornberg herrschte große Aufregung. Der hohe Herr sollte mit allen Ehren empfangen werden. Die Kanonen wurden geputzt, um den Fürsten mit Salut zu begrüßen. Alles war bereit, aber der Herzog ließ auf sich warten. Da näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Jedermann jubelte. Und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt, bis das Pulver ausging. Doch aus der Staubwolke löste sich leider nur eine Postkutsche, ein Krämerkarren und eine Herde Rindviecher. Der hohe Herr kam später - und alles Pulver war verschossen.
    So sagt man heute noch, wenn etwas mit viel Getöse angekündigt wird, aber erfolglos abläuft, es gehe aus wie das Hornberger Schießen. Und die Hornberger führen es alljährlich in den Sommermonaten auf ihrer Freilichtbühne im Storenwald vor.[/quote]



    :daumenrauSehr interessant. Wußte ich auch noch nicht. Man kann alt werden wie ´ne Kuh, und lernt immer noch dazu. :teufel:

  • Das erinnert mich an einen A-Steller gestern auf der RASt:
    Auf meine Frage, ob er Vermögen oberhalb von 2.600,00 EUR hätte meinte er ja, er hätte ein Sparbuch mit 2.800,00 EUR. Auf meine Bemerkung hin, die Bewilligung wäre damit wohl so nicht möglich, meinte er ganz trocken: "Gut, ich kaufe mir gleich noch irgendetwas für 300,00 EUR, dann erfülle ich ja morgen die Voraussetzungen"
    -----> :daemlich:wall::roll::heul::frechheit:troest::aufgeb:



    Die Aufregung versteh' ich nicht!
    Das ist doch die Logik des Sozialstaats.
    Wer seine Kohle verballert, bekommt Sozialleistungen, wer die Mäuse für Notzeiten spart, eben nicht!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!