Hallo Ihr fleißigen Rechtspfleger,
meine Frage ist eher theoretischer Natur. Gibt es Vorgaben, wie lange ein Rechtspfleger brauchen darf, bis er einen Beratungshilfeschein ausstellt? Ich kenne es von früher so, dass die Mdt. immer gleich den Beratungshilfeschein mitbekommen haben, wenn sie alle Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache mit hatten. Unser AG braucht zwei bis drei Monate nur um den Beratungshilfeschein auszustellen, geschweige denn, um unser Geld zu überweisen.
Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben?
Danke vorab.