Hallo,brauche mal eure Hilfe!
Der Betreute hat eine Eigentumswohnung. Die Teilungserklärung sder WEG soll in der Weise geändert werde, dass zukünftig die Zustimmung nach § 12 WEG nicht mehr notwendig ist.
Muss da was genehmigt werden?
Grüße und Danke basquiat
Änderung der Teilungserklärung der WEGemeinschaft
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basquiat194 -
17. September 2008 um 14:09
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Ich würde sagen, das ist eine Verfügung über das WE des Betreuten, die gemäß § 1821 BGB zu genehmigen ist.
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Das Zustimmungserfordernis ist Inhalt des Sondereigentums. Seine Aufhebung ändert also dieses Sondereigentum, somit haben wir eine Verfügung (= Aufhebung, Übertragung, Änderung, Palandt 65. Aufl. Rd. Nr. 16 zu § 104 BGB) im Sinne des § 1821 BGB Ziffer 1 BGB, da stimme ich Ulf zu.
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-Vielen Dank für eure Hilfe-
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ist für die Zuweisung eines Sondernutzungsrechts eine Genehmigung erforderlich, wenn in der ursprünglichen Teilungserklärung bereits vereinbart wurde, dass an dem besagten Stellplatz Sondernutzungsrechte unter Ausschluss der anderen Miteigentümer begründet werden?
Die Änderung der Teilungserklärung liegt damit nicht vor.
Es wird in der Urkunde nun nur das Sondernutzungsrecht einer bestimmten Wohneinheit zugewiesen.
Das Sondereigentum wird durch die Zuweisung eines Sondernutzungsrechts m.E. nicht verändert, zumal der Stellplatz auch vorher schon nicht benutzt werden durfte. -
Korrekt.
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also ist der Notar mit seinem Genehmigungsantrag auf dem Holzweg?
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Hallo
Meine Betroffene ist Wohnungseigentümerin. In dem Haus soll jetzt ein Sondereigentum umgewandelt werden, von Speicherraum in Wohnraum. Dazu müssen alle Wohnungseigentümer der Änderung der Teilungserklärung zustimmen. Genehmigung nach § 1821 BGB ist erforderlich, oder?
Worauf wäre dabei zu achten?
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