Hallo :D!
Ich habe bei einem Verein einen Freistellungsbescheid angefordert. Der Verein legt mir jetzt eine Bescheinigung des Finanzamtes vor, dass der Verein eine Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 EStG und des § 44a Abs. 8 EStG ist. Aus dem Gesetzestext geht nichts hinsichtlich einer Gemeinnützigkeit hervor.
Ich bin nun etwas ratlos, ob der Verein jetzt gemeinnützig ist oder nicht.
Viele Grüße
Mini One
Gemeinnützigkeit
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Der so genannte Freistellungsbescheid ist eindeutig und bezeichnet nicht nur die Gemeinnützigkeit des Vereins, sondern auch die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Alles andere weist die Gemeinnützigkeit nicht nach, so dass auch z.B. Eintragungsgebühren zu erheben sind. Ich habe gerade nicht die Vorschrift zum Freistellungsbescheid parat, es muss jedoch irgend etwas mit § 5 KStG sein.
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bei uns macht die SE die Kosten bei Vereinen:strecker
oft wissen sie aber auch nicht, ob das, was der Verein so einreicht ein FB ist oder nicht
ich sag dann immer ganz praktisch: "da muss Freistellungsbescheid drauf stehen, sonst isses keiner" -
Wie ein Freistellungsbescheid aussieht, kannst Du hier nachschauen:
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Ich habe in einem ähnlichen Fall beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ein Freistellungsbescheid erteilt wurde...
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Dies ist nur der Nachweis, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist. Das sind aber bei weitem nicht nur gemeinnützige Vereine (siehe hier). Die Bescheinigung muss sich, wie 13 sagt, ausdrücklich auf § 52 AO und die Zuwendungsbestätigung (Spenden) beziehen.
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Danke für die Hilfe!!
Und ein schönes Wochenende! -
Bei uns ist es in der letzten Zeit des öfteren so, dass der FB erst im Nachhinein (nach Erhebung der Kosten) eingereicht wird und somit nicht berücksichtigt werden konnte. Die SE lehnt (meines Erachtens zu Recht, da Bringschuld) eine Rückerstattung ab. Hat einer einen Baustein für das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des KB in Vereinsregistersachen?
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