Nachlassinsolvenz und Auflassung durch Erblasser

  • Im Grundbuch ist eine Erwerbsvormerkung für 2 Käufer eingetragen. Der Kaufvertrag wurde von den Eigentümern A und B abgeschlossen.
    Nach Eintragung der Vormerkung ist A verstorben. Danach ist ein Antrag auf Eigentumsumschreibung auf die Käufer und Löschung der Vormerkung sowie von Rechten in Abt. 3 eingegangen, der bisher nicht vollzogen wurde.
    Nunmehr liegen auch noch 2 Ersuchen des Insolvenzgerichts vor. Über den Nachlass des A wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Die zeitliche Reihenfolge ist wie folgt:
    1. Anordnung vorläufiges Insolvenzverfahren
    2. Eingang Antrag auf Eigentumsumschreibung pp.
    3. Eingang Ersuchen vorläufiges Insolvenzverfahren
    4. Eröffnung Insolvenzverfahren
    5. Eingang Ersuchen Insolvenzverfahren

    Leider wird mir die Akte erst jetzt vorgelegt. Kann ich noch ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters die Eigentumsumschreibung eintragen?

  • Über die Frage, ob ein Umschreibungsantrag, der nach Insolvenzeröffnung aber vor Eingang des Ersuchens um Eintragung des Insolvenzvermerks eingeht, noch vollzogen werden kann, haben wir hier schon diskutiert.

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