Sondernutzungsrecht am Spielplatz

  • Hallo,

    Vorliegend soll ein neues Sondernutzungsrecht gebildet werden und zwar am Spielplatz des Wohnungseigentums. Der Spielplatz ist baurechtlich jedoch zwingend vorgeschrieben, weil das WEG entsprechend groß ist, eine andere Fläche, wo der Spielplatz errichtet werden könnte, existiert nicht.

    Sämtliche Eigentümer (bislang zwei, die übrigen Wohnungen sind noch nicht verkauft) sind sich einig (klar, einer hat Kinder, der andere nicht), Grundpfandrecht ist nur eins da und lastet noch auf allen Anteilen.

    Die Notarin behauptet, das hätte ich nicht zu prüfen. Aber die späteren Eigentümer können doch den Spielplatz so oder so mitbenutzen bzw. das Sondernutzungsrecht daran wieder aufheben lassen, oder? :gruebel:

    Warum nur können die hier die Spielplätze nicht in Ruhe lassen!? :mad:

  • Ich stimme hier der Notarin zu. Warum Eintragungen erfolgen und ob sie sinnvoll sind, das hat das GBA nicht zu interessieren, solange die Eintragungen zulässig sind. Würdest Du die Eintragung von Sondernutzungsrechten an Gartenflächen ablehnen, nur weil der Eigentümer im Erdgeschoss keine Kinder hat, der im 1. Stock aber schon?

    Life is short... eat dessert first!

  • Was baurechtlich zulässig bzw. zwingend ist, hat uns nicht zu kümmern. Wenn die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hast Du einzutragen!

    Du kannst doch auch nicht denn Vollzug einer Teilungserklärung ablehnen, weil die eventuell baurechtlich vorgeschriebenen Parkplätze fehlen.

    Ulf

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  • Du kannst doch auch nicht denn Vollzug einer Teilungserklärung ablehnen, weil die eventuell baurechtlich vorgeschriebenen Parkplätze fehlen.



    Dann kriegen die in der Regel aber auch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir hatten allerdings schon einen Fall, da wollten sie die Anzahl der Stellplätze nachträglich verringern, was in Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt aber verhindert wurde. Die Änderung wurde dann nicht vollzogen. Was die natürlich vor Ort getrieben haben...

    Irgendwie ist mir das zu inkonsequent. Ich weiß, dass es falsch und baurechtlich nicht zulässig ist, habe es aber entgegen besseren Wissens einzutragen. :motz:

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