Beiordnung und PKH im ZwV-Verfahren

  • Hallo, hier zwei allgemeine Fragen:

    Wenn Schuldner sich gegen einen PfÜb wehren wollen und statt zu Gericht zu kommen gleich der Antrag des RA eingeht mit PKH- und Beiordnungsantrag, sprecht ihr die PKH aus ohne Beiordnung? (Bzw. weiss ich gerade nicht mal, welche Kosten ohne RA überhaupt entstehen würden.. (?))

    Und wenn der Gläubiger zum Erlass eines PfÜb PKH beantragt+ Beiordnung RA, dann auch PKH ohne Beiordnung direkt aussprechen? Oder ankündigen, dass PKH gewährt werden würde, jedoch ohne Beiordnung?

  • Zitat

    Wenn Schuldner sich gegen einen PfÜb wehren wollen und statt zu Gericht zu kommen gleich der Antrag des RA eingeht mit PKH- und Beiordnungsantrag, sprecht ihr die PKH aus ohne Beiordnung?



    Kommt drauf an, um was für einen Sachverhalt es sich dreht. Ich mache das vom Einzelfall abhängig.

    Zitat

    Und wenn der Gläubiger zum Erlass eines PfÜb PKH beantragt+ Beiordnung RA, dann auch PKH ohne Beiordnung direkt aussprechen? Oder ankündigen, dass PKH gewährt werden würde, jedoch ohne Beiordnung?



    Der Antrag kann direkt zurückgewiesen werden, da der Gläubiger ja durch die Antragstellung als angehört gilt. Aber auch hier gibt´s Fälle wo ich im Einzelfall beiordne. Je nach Schwierigkeitsgrad halte ich ne Beiordnung durchaus für notwendig (von wegen Forderungspfändung ist ja soo einfach).

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Für PfüB, wenn die sonstigen Vorraussetzungen erfüllt sind, wird hier regelmäßig (bis auf ganz wenige absolut einfache Fälle) beigeordnet.

    Hinsichtlich Beiordnung des RA für Schuldner kommt es wohl darauf an ob auch die Erfolgsaussichten zu bejahren sind. So erfolgt Ablehnung nur bei unzulässigen Vollstreckungsschutzanträgen.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • stimme komplett zu.
    Forderungsvollstreckung ist so schwer, dass vom Bürger nur in sehr, sehr einfach gelagerten Fällen erwartet werden kann, dass er es selbst richtig hinbekommt.

    Wenn ich bedenke wie schwer mir schon die Einarbeitung in das Gebiet fällt, kann ich private Gläubiger nur bedauern.

  • Vielen Dank schon einmal, ich wußte nämlich nicht, wie das sonst noch praktiziert wird..ich selbst finde es nämlich auch nicht wirklich einfach, mein Vorgänger verfuhr hier aber immer nach dem Grundsatz: kann alles durch die RAST vorbereitet werden, daher keine Beiordnung notwendig.

  • Dann hat er bestimmt in tiefster Nacht Besuch von dem Kollegen aus der RAST bekommen und::indiefres wenn die Leute wirklich dort aufgetaucht sind und Hilfe bei dem Ausfüllen des entsprechenden Antrags begehren.:teufel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!