Was heißt "Lage und Ausstattung"?

  • Eine kurze Frage:

    In einem Kaufvertrag über WEG bzgl. des Sach-
    und Rechtsmängelausschlusses steht folgende Formulierung: "Dem Käufer ist die Lage und Ausstattung des Vertragsgegenstandes bekannt. Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind außer für den Fall des Vorsatzes ausgeschlossen."
    Ein Notar behauptet dass dieser Absatz das gleiche beinhaltet wie die mir bisher nur bekannte Formulierung: "Für eine bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit leistet der Verkäufer keine Gewähr. Er übernimmt auch keine Haftung für Fehler und Sachmängel."
    Konkret sei "Lage und Ausstattung" synonym für "Größe, Güte und Beschaffenheit". Stimmt das?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (22. September 2008 um 11:11) aus folgendem Grund: Formatierung

  • Ist sicher ein "älterer" Notar? ;)

    Die Formulierung ist etwas vorsintflutlich, aber ich habe sie in dem Zusammenhang mit "Größe, Güte und Beschaffenheit.... usw." schon ein paar Mal gesehen.

    Der Klügere gibt nach, aber nicht auf. ;)

  • Ich schließe mich grundsätzlich an. In unserem Verträgen werden Hinweis auf die Lage und die Ausstattung dann zusätzlich aufgenommen, wenn sich das Objekt in äußerst schlechter Wohnlage befindet und große Abnutzungs-/Gebrauchsspuren vorhanden sind.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

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