Ich habe hier einen Antrag auf Beratungshilfe.
Der Antragsteller gibt Einnahmen von 1100,- € und monatliche Fixkosten von 1200,- € an.
Ich habe daraufhin den RA angeschrieben m.d.B. um Darlegung wovon der Antragsteller seinen Lebensunterhalt bestreitet oder ob noch weitere Einnahmen vorhanden sind.
Der RA teilt jetzt mit, dass die Ausgaben des Antragstellers derzeit tatsächlich über den Einnahmen liegen würden und der Antragsteller sich daher monatlich verschulden würde.
Hab da aber irgendwie meine Zweifel
Kann ich mir zum Nachweis die ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten vier Wochen oder so vorlegen lassen???
Lebensunterhalt
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Kampfküken1983 -
23. September 2008 um 09:46
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Kann ich mir zum Nachweis die ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten vier Wochen oder so vorlegen lassen???
Ich denke schon. Wenn ein Nachweis möglich ist, so sind dem Gericht auch entsprechende Belege vorzulegen. Eine bloße Erklärung oder eine eidesstattliche Versicherung reicht dann regelmäßig nicht aus. -
$ 4 Abs. 2 S. 3 BerHG: Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind glaubhaft zu machen.
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Kann ich mir zum Nachweis die ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten vier Wochen oder so vorlegen lassen???
Ja. -
BerH ist eine Form von Sozialhilfe; für ALG hat das BSG gerade entschieden, dass Kontoauszüge vorzulegen SIND (bei ALG II dürfen allerdings die Ausgaben geschwärzt werden, weil diese ja für die Bedürftigkeit keine Rolle spielen).
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-fo…958_132958.html
Hier geht es aber gerade um die Glaubhaftmachung von Ausgaben; deshlab sind sie vorzulegen.
Ich verweise zur Erinnerung an die erstaunlichen Ergebnisse; nachzulesen im Fred "Kontoauszüge". -
Der RA teilt jetzt mit, dass die Ausgaben des Antragstellers derzeit tatsächlich über den Einnahmen liegen würden und der Antragsteller sich daher monatlich verschulden würde.
Hab da aber irgendwie meine Zweifel
Ach komm, die Politik nennt das defizitäre Haushaltspolitik! -
Kontoauszüge und weitere Angaben: AG Konstanz vom 11.09.2007 Az.: UR II 81/07
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Wir lassen uns immer (und zwar bei jedem Antrag) die Kontobelege der letzten drei Monate vorlegen.
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Wir lassen uns immer (und zwar bei jedem Antrag) die Kontobelege der letzten drei Monate vorlegen.
Bei jedem??? -
Wir lassen uns immer (und zwar bei jedem Antrag) die Kontobelege der letzten drei Monate vorlegen.
Bei jedem???
Si.
Es kann doch jeder im Lotto gewinnen oder erben und sich schnell vor Antragstellung entreichern, indem er das Konto räumt. -
Ich lasse mir auch immer die Kontoauszüge von 3 Monaten vorlegen, es sei denn ein aktueller Bescheid über den Bezug von Hartz IV/SGB II.
Und dass darf ich laut meinem LAG ! -
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ght=Schw%FCrzen
Link führt zum Thema: geschwärzte Kontoauszüge...
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BerH ist eine Form von Sozialhilfe; für ALG hat das BSG gerade entschieden, dass Kontoauszüge vorzulegen SIND (bei ALG II dürfen allerdings die Ausgaben geschwärzt werden, weil diese ja für die Bedürftigkeit keine Rolle spielen).
Nicht alles darf geschwärzt werden, nur eine bestimmte Auswahl an Daten.
Schwärzungen akzeptiere ich nicht, gibt ne Zwischenverfügung, dann die Zurückweisung. -
BerH ist eine Form von Sozialhilfe; für ALG hat das BSG gerade entschieden, dass Kontoauszüge vorzulegen SIND (bei ALG II dürfen allerdings die Ausgaben geschwärzt werden, weil diese ja für die Bedürftigkeit keine Rolle spielen).
Nicht alles darf geschwärzt werden, nur eine bestimmte Auswahl an Daten.
Schwärzungen akzeptiere ich nicht, gibt ne Zwischenverfügung, dann die Zurückweisung.
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BerH ist eine Form von Sozialhilfe; für ALG hat das BSG gerade entschieden, dass Kontoauszüge vorzulegen SIND (bei ALG II dürfen allerdings die Ausgaben geschwärzt werden, weil diese ja für die Bedürftigkeit keine Rolle spielen).
Nicht alles darf geschwärzt werden, nur eine bestimmte Auswahl an Daten.
Schwärzungen akzeptiere ich nicht, gibt ne Zwischenverfügung, dann die Zurückweisung.
das war als Hinweis gedacht. Beim BSG Urteil wurden Schwärzungen für zulässig erachtet (weil es für die Bedürftigkeitsprüfung keine Rolle spielen soll und der Ast jedenfalls in diesem Rahmen einen Rest an Datengeheimnis haben soll).Das ist für PKH natürlich nicht zwingend; jedenfalls in obigem Fall ist ja klar, dass die Ausgaben belegt werden müssen.
Problem ist natürlich, dass nach BSG die Ausgabenseite nicht offengelegt werden muss, so dass evt. LV, Sparkonten und ähnliches im Rahmen von ALG II nicht über die Auszüge festgestellt werden können (allerdings hat das Jobcenter natürlich einen ganz anderen Datenaustausch als das Gericht...).
Generell halte ich persönlich die Vorgehensweise, sich IMMER Kontoauszüge vorlegen zu lassen für sinnvoll. -
Wir lassen uns immer (und zwar bei jedem Antrag) die Kontobelege der letzten drei Monate vorlegen.
Bei jedem???
Si.
Es kann doch jeder im Lotto gewinnen oder erben und sich schnell vor Antragstellung entreichern, indem er das Konto räumt.
... und ich dachte schon, ich wär' fizzelig!
Aber: Keine Frage, sinnvoll scheint mir das allemal!
Mal sehen!! -
das war als Hinweis gedacht.
Habe ich auch so verstanden.
Generell halte ich persönlich die Vorgehensweise, sich IMMER Kontoauszüge vorlegen zu lassen für sinnvoll.
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Ich hatte einen Fall, da wollte ich Kontoauszüge und die Partei hat sich geweigert diese vorzulegen.
Dazu LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 3 Ta 431/08:
Hat der Rechtspfleger Zweifel, darf er ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen
(Leidsatz by me)
Der Entscheidungstext gibt ohne Kenntnis des Ausgangsverfahrens allerdings wenig her.
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Wir lassen uns immer (und zwar bei jedem Antrag) die Kontobelege der letzten drei Monate vorlegen.
Bei jedem???
Si.
Es kann doch jeder im Lotto gewinnen oder erben und sich schnell vor Antragstellung entreichern, indem er das Konto räumt.
Hab ich bei meiner Zeit in BerHilfe auch immer so gemacht. War teils sehr aufschlussreich. -
Hat der Rechtspfleger Zweifel, darf er ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen
Der Entscheidungstext gibt ohne Kenntnis des Ausgangsverfahrens allerdings wenig her.
hatte er denn Zweifel? Begründete Zweifel? Anders gefragt: hätte das LG auch bei einem Standard-Fall gehalten? gerne auch per PN -
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