Lebensunterhalt

  • Immerhin LAG ! ;)

    Tja, gute Frage, ich habe meine Zweifel jedenfalls nicht aktenkundig gemacht, sondern nur die Vorlage der Kontoauszüge verlangt.

    Im Zweifel werde ich daher meine Zweifel in Zukunft in den Nichtabhilfebeschluss reinschreiben. :teufel:

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