Immerhin LAG !
Tja, gute Frage, ich habe meine Zweifel jedenfalls nicht aktenkundig gemacht, sondern nur die Vorlage der Kontoauszüge verlangt.
Im Zweifel werde ich daher meine Zweifel in Zukunft in den Nichtabhilfebeschluss reinschreiben.
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