Titel ohne Inhaberbezeichnung

  • @erzett
    da besteht klärungsbedarf, da die begriffe gesetzlich vertreten und GF auf eine jur. person hindeuten, dies dadurch betont, dass die "firma" keinen vornamen enthält. das ist aber ne andere liga als vorname, familienname und blosser zusatz "holzhandel".

    zum threadfall:

    Zitat von Flori

    Ich bin der Meinung, daß ich gegen "XY" keinen Titel hab sondern nur gegen "XY Holzhandel", also auch nur gegen diese vollstrecken könnte.



    mag doch der threadstarter per hand das wort "holzhandel" dazusetzen, dann sind pfüb & titel 100% synchron und das wochenende kann kommen ;) .

  • Zitat von oL

    mag doch der threadstarter per hand das wort "holzhandel" dazusetzen, dann sind pfüb & titel 100% synchron und das wochenende kann kommen ;) .



    Mag er nicht, da "Fa. XY Holzhandel" keine Person (weder natürlich noch juristisch) iSd. Gesetzes ist.
    Es sei denn, daß "Holzhandel" Bestandteil des Nachnamens oder der Nachname selber ist (in Wirklichkeit ist es natürlich nicht "Holzhandel" sondern was anderes). "Y" ist optisch nicht von "Holzhandel" getrennt, also weder durch Komma noch durch Bindestrich oder sonst irgendwie.

  • Zitat von Flori

    Es sei denn, daß "Holzhandel" Bestandteil des Nachnamens oder der Nachname selber ist



    was fürn schmuckloser familienname :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach:

  • Nur hilft es nicht wirklich weiter, wenn ich, sobald etwas, was ein Vorname und zusätzlich etwas, was ein Nachname sein könnte in der Firma auftaucht, wenn ich vollstrecken will. Man kann doch das Ergebnis, man benötigt keinen Inhaberzusatz, nicht davon abhängig machen, ob eben ein Vorname und ein Nachname irgenteiner Person in der Firma enthalten sind.

  • Nochmals hallo zusammen,

    da bin ich ja froh, daß der ein oder andere auch ein Problem mit diesem Pfänder hat. Ich habe schon befürchtet, allen meinen Anwärtern Mist erzählt zu haben.

    :laola

    Schöne Woche noch,

    Roland

  • Naja, ich meinte, daß nicht alle Kollegen den PfÜB anstandslos unterschrieben hätten. Ich hatte bereits den Eindruck (vgl. die Einträge auf der ersten Seite). Ich persönlich habe (allerdings ganz früher) die entsprechenden Mahnanträge und (auch früher) die PfÜB-Anträge konsequent beanstandet und dies auch an alle Anwärter so weitergegeben. Das war, und da geb ich dir recht, seeehr problemlos. :einermein

    Schönen Tag noch,

    Roland

  • :gruebel:Ich hab irgendwie grad einen Denkfehler:

    Gläubigerin laut Titel ist die Firma Müller Kleidungsgroßhandel Inh. Frau Haste Nichtgesehen.

    IM Pfüb wird als Gläubiger nun aufgeführt:

    Müller Kleidungsgroßhandel Inh. Herr Puste Kuchen.

    Kann ich den Pfüb erlassen oder müsste RNF-Klausel her?

  • Hallo zusammen,

    jetzt muss ich mal die Experten von der Vollstreckung fragen.

    Es wurde ein KFB gegen den Beklagten erlassen mit folgendem Rubrum:

    Reinigung Musterhausen, Inhaber Max Mustemann, Musterstr. 1, 99999 Musterhausen

    Jetzt beantrag der Klägervertreter Berichtigung des Rubrums gegen den Beklagten wie folgt:

    Max Mustermann, Inhaber Reinigung Musterhausen, Musterstr. 1, 99999 Musterhausen.

    mit der Begründung, dass der Gerichtsvollzieher gegen eine Einzelfirma (Reinigung Mustehausen) nicht vollstrecken kann, sondern nur gegen den Inhaber (Max Mustermann).

    Hääää :confused::confused::confused:

    Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • Hat der Gerichtsvollzieher denn die Vollstreckung schon abgelehnt? Würde mich stark wundern. Auch wenn die Formulierung im Mahnverfahren nicht mehr geht, in der Vollstreckung habe ich damit dennoch bislang immer Erfolg gehabt.

  • Hallo, ich möchte die Diskussion gern noch mal wiederbeleben und zwar mit folgender Frage:

    Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek hier liegen.
    Ich habe einen Titel, der sich gegen "XY-Handel e.K. Inhaber: Max Mustermann" richtet. So weit so gut. Allerdings habe ich einen Handelsregisterauszug gezogen, um sicher zu gehen, dass Max nach wie vor Inhaber ist. (Im Grundbuch werden Einzelkaufmänner nur mit Privatnamen eingetragen).

    Die Firma ist leider erloschen, sagt mir der HR Auszug.

    Was jetzt? Der Titel ist ja grds. falsch, allerdings ist die Firma ja nur der Name unter der der Kaufmann agiert. Würdet ihr eine Titelumschreibung verlangen?

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