"Doppelter Erbschein"

  • Kurze Frage:

    Ein Ast. erschien auf der Geschäftsstelle, weil er einen Erbschein braucht. Meine SE hat keine Nachlassverfahren gefunden, meine Kollegin hat einen ESA beurkundet.
    Nun legt mir meine SE die Akte vor mit dem Vermerk, dass es Erbschein bereits 1993 erteilt wurde. Die Karteikarte den Erblasser betreffend war verfächert.
    Der Ast. hat den Antrag daraufhin zurückgenommen.

    Ich will hier eigentlich von der Erhebung der Gerichstgebühren Abstand nehmen, weil es ja ein "Gerichtsfehler" war.
    Kann man das so machen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • :dankescho

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Dankeschön! :daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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